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Frage von Christoph A. •

Frage an Matthias Bartke von Christoph A. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehen sie die verfassungsrechtliche Unverzichtbarkeit des Förderalismus Art 79 GG Abs 3 nicht im Gegensatz zu den Änderungen IfSG §28b? Werden sie deshalb dagegn stimmen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Abend,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage! Ich bin ein großer Anhänger des Föderalismus und kann daher Ihre Sorgen gut nachvollziehen.

Zum ersten Gesetzentwurf der „Bundesnotbremse“ gab es viel berechtigte Kritik. Auch mir sind einige Punkte als sehr kritisch aufgefallen.

Wegen der zahlreichen Bedenken haben wir eine umfassende Anhörung durchgeführt, bei der zwanzig Experten aus der Rechtswissenschaft, dem Gesundheitswesen, dem Sozialwesen und der Wirtschaft zu Wort kamen. Auch der von Ihnen angeführte Punkt wurde eingehend behandelt. Die Sachverständigen waren sich einig, dass die Änderungen in IfSG §28b nicht gegen das Föderalismusprinzip verstoßen. Bedenken hatten einige Sachverständige bei Teilen der Grundrechtseinschränkungen, vor allem bei der ursprünglich vorgesehenen strengen Ausgangsbeschränkung. Die von den Experten kritisierten Punkte wurden für das finale Gesetz rechtskonform angepasst oder komplett gestrichen.

Sehr geehrter Herr Abend, dank der nun schnell voranschreitenden Impfung und der sinkenden Inzidenzen ist ein Ende der Pandemie in Sicht. Die Bundesnotbremse hat uns dabei geholfen, der Lage Herr zu werden. Sie ist bis Ende Juni befristet – spätestens dann wird sie ihren Dienst getan haben und Geschichte sein.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Matthias Bartke