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Frage von Johannes H. •

Frage an Matthias Bartke von Johannes H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Bartke,

wie der Berichterstattung mehrerer Zeitungen zu entnehmen ist, hat die SPD seine Mitglieder bewusst getäuscht und behauptet, alle Schlupflöcher geschlossen zu haben. Warum haben Sie dem Gesetzesentwurf dennoch zugestimmt und warum wird das Gesetz im Eilverfahren umgesetzt? (Grundgesetzänderung soll in 48 Std. nach Abstimmung erfolgen.) Können Sie mir dieses ungewöhnliche Procedere erklären, immerhin geht es hier nicht um die Eurorettung, wo jede Minute zählt, sondern um das Grundgesetz, das nunmehr seit Beginn der Bundesrepublik in Kraft ist und sich sehr bewehrt hat?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hofmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail zu den Grundgesetzänderungen.

Das beschlossene Gesetzesvorhaben ist eines der größten und wichtigsten in dieser Legislaturperiode. Es regelt den Bund-Länder-Finanzausgleich neu, der in seiner jetzigen Form 2019 ausläuft. Bund und Länder hatten sich bereits im Herbst 2016 dazu geeinigt. Unterm Strich ist das Gesetzespaket Ergebnis eines jahrelangen Verhandlungsprozesses zwischen Bund und Ländern, der mehrfach kurz vor dem Scheitern stand. Von Eilverfahren kann also nicht die Rede sein - es sei denn man denkt eher in Dekadenzeiträumen.

Alle Beteiligten hatten Interesse am sofortigen Inkrafttreten, um Sicherheit für den auslaufenden Länderfinanzausgleich zu schaffen. Nun gilt es: Der Bund wird künftig eine stärkere Rolle beim Ausgleich der Finanzkraft der Länder übernehmen und entlastet damit die finanzstarken Länder (z.B. Hamburg). Er erhält für sein stärkeres finanzielles Engagement nunmehr zusätzliche Steuerungsrechte.

Mir sind die zwei folgenden Punkte des Gesetzespaketes besonders wichtig:

• Das bislang im Grundgesetz festgeschriebene unsinnige Kooperationsverbot wird aufgebrochen. Dadurch war es dem Bund bislang untersagt, Mittel für die Bildungsangebote der Länder zur Verfügung zu stellen. Künftig finanziert der Bund jährlich 3,5 Milliarden Euro für Bildungseinrichtungen der Länder. Damit soll vor allem der massive Sanierungsstau an Schulen behoben werden. Für die Hamburger Schulen bedeutet dies ca. 100 Millionen Euro mehr pro Jahr.
• Der Bund trägt künftig eine ganz wesentliche Entlastung für Alleinerziehende. Wenn unterhaltspflichtige Elternteile ihren Unterhaltszahlungen nicht nachkommen, so springt auch nach jetziger Rechtslage der Bund mit einem „Unterhaltsvorschuss“ ein. Dieser wird aber höchstens bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes gewährt und ist überdies auf maximal sechs Jahre befristet. Mit der Gesetzesänderung kann der Unterhaltsvorschuss nun bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden und die Befristung fällt auch weg.

Die SPD hat außerdem von Anfang an eine Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen. Wir haben es geschafft eine doppelte Privatisierungsschranke im Grundgesetz zu verankern. Die geplante Infrastrukturgesellschaft wird im ausschließlichen Eigentum des Bundes bleiben. Auch die funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte haben wir ausgeschlossen. Allein sog. Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPPs) zum Bau oder zur Betreibung einzelner Streckenabschnitte sind möglich. Dies wurde beispielsweise bei der Erweiterung der Autobahn Hamburg-Bremen vor einigen Jahren praktiziert. Derzeit gibt es für die ÖPPs keine Regeln und keine Grenzen. Nach der Gesetzesänderung werden sie nur noch bei Streckenabschnitten bis maximal 100 Kilometer zulässig sein, die räumlich nicht miteinander verbunden sein dürfen. Das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber der bisherigen völlig ungeregelten Rechtslage.

Sehr geehrter Herr Hofmann, wenn ich gegen die Grundgesetzänderung gestimmt hätte, so hätte dies folgende Konsequenzen:

• Der Bund-Länder-Finanzausgleich liefe in 2019 aus und es gäbe keine Nachfolgeregelung.
• Das gesamte Bundesfernstraßen- und Autobahnnetz könnte im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaftsprojekte betrieben werden, da es hierfür derzeit noch keine Begrenzungen gibt.
• Hamburg müsste auf 100 Millionen Euro Schul-Sanierungszuschüsse jährlich verzichten.
• Alleinerziehende, die keine Unterhaltszahlungen erhalten, würden auch weiterhin den Unterhalt ihres Kindes weitgehend alleine stemmen müssen.

Ich wollte all das nicht. Deshalb habe ich für das Gesetzespaket gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke