(...) Das Land Baden-Württemberg stellt es seinen Beamten grundsätzlich frei, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen oder sich in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) freiwillig zu versichern. Beamte können dabei, im Gegensatz zu Personen in einem Angestelltenverhältnis, unabhängig von deren Einkommen bzw. (...)
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