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Martina Koeppen
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Frage von Peter L. •

Frage an Martina Koeppen von Peter L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Im Verlauf des Verfahrens der B_Pläne Lokstedt 65 und 66 stellt sich jetzt heraus, daß die Quantum AG an der Julius Vosseler Str. 120 Eigentumswohnungen baut und nicht wie ursprünglich gesagt 120 Wohnungen im Drittelmix (also 40 geförderte Wohnungen).
Die DHU baut zwar 120 geförderte Wohnungen, dies wäre aber auch an der Hagenbeckstr. und der freien Fläche an der Julius Vosseler Str. möglich gewesen ohne die Kleingärtner zu vertreiben.
Ein entsprechender Bauantrag wurde aber verweigert.
Die Fläche für die Quantum AG wurde nicht im vorgeschriebenen Höchstbieterverfahren vergeben, sondern dieser "an Hand gegeben", sprich billig "unter der Hand" verscherbelt.
Wurden diese B-Pläne also nur initiiert damit die Quantum billig an Bauland für Eigentumswohnungen kommt, während z.B. die Saga ständig Bauvorhaben aufgeben muß, weil sie kein günstiges Bauland bekommt?
Warum wurde die Quantum hier so klar und rechtswidrig bevorteilt ?
Geschah dies auf Initiative des Senats oder von Hrn. Gätgens, der ja - meines Wissens nach - schon als zuständiger Baudezernent bei Bau und Entwicklung der "Stadtgärten Lokstedt" eng mit der Quantum zusammen gearbeitet hat?

MfG P. L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

besten Dank für Ihre erneute Frage an mich. Wie ich Ihnen bereits in meiner damaligen Antwort mitgeteilt habe, liegt die Zuständigkeit für diese Entwicklung und das Vorhaben beim Bezirksamt Eimsbüttel. Aufgrund Ihrer Anfrage habe ich mich trotzdem über die Bauvorhaben informiert.

Bei den beiden von Ihnen aufgeführten Bebauungsplänen handelt es sich um ein gemeinsames Gesamtvorhaben, wozu es einen gemeinsamen städtebaulichen Wettbewerb gab und welches nur aufgrund von zwei Vorhabenträgern in zwei parallel laufende Planverfahren geteilt worden ist. Man darf diese beiden Vorhaben daher aus meiner Sicht nicht losgelöst voneinander betrachten. Die von der Stadt im Rahmen der Grundstücksvergabe für das Gesamtvorhaben aufgestellten Bedingungen und Anforderungen sind insofern auch von beiden Einzelentwicklungen gemeinsam zu erfüllen.

Der Stadt ist es gelungen über das Gesamtvorhaben betrachtet mehr als den sonst üblichen Drittelmix zu erreichen. Zudem sind in dem Vorhaben auch noch geförderte Wohnungen mit WA-Bindung für vordringlich wohnungssuchende Menschen enthalten. Diese 50% öffentlich geförderter Wohnungsbau über das Gesamtvorhaben bewerte ich höher als bei jedem Einzelvorhaben den sonst üblichen Drittelmix. Ich gehe auch davon aus, dass ohne die Anforderung des 50% Anteils für das Gesamtvorhaben die DHU für ihren Teil im besten Fall den üblichen Drittelmix realisieren würde.

Die angeführte Fläche ist seit 2011 im Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm enthalten. Die Umsetzung dieser anerkannten Wohnungsbaupotenzialfläche hätte auch losgelöst von der Entwicklung an der Hagenbeckstraße geschehen können. Im Zuge des Gesamtvorhabens wird eine derzeit als Wohnungsbaufläche ausgewiesene Fläche in eine Kleingartenfläche umgewandelt und somit der Grünbereich dort gestärkt.

Ob eine neue Bebauung an der Hagenbeckstraße durch die dhu den Erhalt der Kleingartenfläche an der Julius-Vosseler-Straße dauerhaft gesichert hätte, kann ich Ihnen nicht beantworten, aber ein Bauantrag kann nicht durch die Stadt verweigert werden. Insbesondere nicht, wie in diesem Falle, das Baurecht besteht und die dhu einen Anspruch auf diesen hätte.

Die Grundstücksvergabe erfolgt in Hamburg nach festgelegte Kriterien und Anforderungen. Ich kann Ihnen versichern, dass keine Fläche der Stadt "billig" verscherbelt wird. Das lassen die Regelungen gar nicht zu. Das Höchstgebotsverfahren wurde aus den richtigen Gründen abgeschafft. Bei der Vergabe von Grundstücken wie in diesem Fall ist nach meiner Kenntnis ein unabhängiges Verkehrswertgutachten erforderlich. Aus diesem ergibt sich der Preis für das Grundstück. Es handelt sich um das vorgeschriebene Verfahren, ich kann hier kein rechtswidriges Verhalten erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Koeppen

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