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Martina Feldmayer Foto von Katrin Probst
(...) Was die Wege angeht, definieren die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) klar die Funktion und Einteilung von Waldwegen. Demnach dienen Waldwege der Walderschließung und ermöglichen neben dem Transport von Holz und sonstigen Forstprodukten sowie Personen und Betriebsmitteln auch die Erholung der Bevölkerung und die Lenkung des Erholungsverkehrs. (...)
(...) Was die Wege angeht, definieren die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) klar die Funktion und Einteilung von Waldwegen. Demnach dienen Waldwege der Walderschließung und ermöglichen neben dem Transport von Holz und sonstigen Forstprodukten sowie Personen und Betriebsmitteln auch die Erholung der Bevölkerung und die Lenkung des Erholungsverkehrs. (...)
(...) Was die Wege angeht, definieren die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) klar die Funktion und Einteilung von Waldwegen. Demnach dienen Waldwege der Walderschließung und ermöglichen neben dem Transport von Holz und sonstigen Forstprodukten sowie Personen und Betriebsmitteln auch die Erholung der Bevölkerung und die Lenkung des Erholungsverkehrs. (...)
(...) Was die Wege angeht, definieren die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) klar die Funktion und Einteilung von Waldwegen. Demnach dienen Waldwege der Walderschließung und ermöglichen neben dem Transport von Holz und sonstigen Forstprodukten sowie Personen und Betriebsmitteln auch die Erholung der Bevölkerung und die Lenkung des Erholungsverkehrs. (...)
(...) Was die Wege angeht, definieren die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) klar die Funktion und Einteilung von Waldwegen. Demnach dienen Waldwege der Walderschließung und ermöglichen neben dem Transport von Holz und sonstigen Forstprodukten sowie Personen und Betriebsmitteln auch die Erholung der Bevölkerung und die Lenkung des Erholungsverkehrs. (...)