Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Martin Rabanus
SPD
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Frage von Klaus S. •

Frage an Martin Rabanus von Klaus S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rabanus,
in der letzten Woche ist das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz verabschiedet worden.
Folgende Fragen habe ich zu diesem Thema:

Gehe ich recht in den Annahme, dass dieses Thema mit dem oben genanntem Gesetz für Sie als Bundestagsabgeordneter erledigt ist und eine weitere Nachbesserung nicht zu erwarten ist?

Sehen Sie - als SPD-Abgeordneter - es als gerecht an, wenn Mitglieder privater Kassen keinen Beitrag leisten müssen?

Ist es für Sie in Ordnung dass bestehende Verträge von einer Regierung im Nachgang zum Nachteil eines Vertragspartners geändert werden können ohne die Vertragspartner darüber zu informieren?

Ist es für Sie in Ordnung ist, dass man Diebesgut nicht zurück geben muss bzw. noch nicht einmal dafür bestraft wird?

Ist es für Sie verständlich, wenn ich meinen Kindern und Enkeln davon abrate, irgendwelche Verträge mit staatlichen Stellen zu machen, da man nicht sicher sein kann, ob diese auch wirklich eingehalten werden?

Bitte antworten Sie nicht mit Textbausteinen. Über ja / nein-Aussagen würde ich freuen.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und erfolgreiches Jahr 2020.

Mit freundlichen Grüßen
K. S.

Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schlimm,

der Bundestag hat eine Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern bei den Krankenkassenbeiträgen beschlossen: Sie werden um insgesamt 1,2 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet.

Erreicht wird das durch einen dynamisierten Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro ab 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Betriebsrenten. Der Freibetrag wird in Zukunft automatisch in Höhe der Durchschnittseinkommen steigen. Für jede Betriebsrentnerin und jeden Betriebsrentner gibt es also rund 300 Euro Entlastung im Jahr. Die Regelung gilt auch für Einmalzahlungen, zum Beispiel aus Direktversicherungen.

Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten zudem beschlossen, dass Betriebsrentner für die Entlastungen keinen Antrag oder dergleichen stellen müssen. Es geht alles automatisch. Und wenn die Zahlstelle nicht gleich zum 1. Januar startbereit ist, wird der fehlende Betrag automatisch nachgezahlt.

Darüber hinaus ist das erklärte Ziel der SPD, dass wir Beitragsgerechtigkeit in den Kassen schaffen. Wir wollen das Wirrwarr aus Privat- und Sonderkassen abschaffen. Wir setzen uns für eine starke gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung ein, in die auch Beamte und Abgeordnete einzahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus

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