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Martin Plum
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Frage von Patrick K. •

Positionierung zur anlasslosen Chatkontrolle (CSA-Verordnung) und Stimmverhalten der Bundesregierung - Welche Weisung erteilt die Bundesregierung nach Ihrem Kenntnisstand der Ständigen Vertretung in Brüssel – Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung?

Sehr geehrter Herr Plum,

als Bürger aus Ihrem Wahlkreis wende ich mich bezüglich der aktuellen Verhandlungen zur EU-CSA-Verordnung (Chatkontrolle) an Sie. Der Schutz der digitalen Privatsphäre und des Fernmeldegeheimnisses sind für mich fundamentale Pfeiler unseres Rechtsstaates.
​Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen an Sie:
​Stimmverhalten: Welche Weisung erteilt die Bundesregierung nach Ihrem Kenntnisstand der Ständigen Vertretung in Brüssel – Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung?
​Transparenz: Wird diese Weisung veröffentlicht, und falls nein, warum nicht?
​Einsatz: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass Deutschland Entwürfen mit anlassloser Überwachung oder dem Aufbrechen von Verschlüsselung konsequent widerspricht?
​Da Enthaltungen im EU-Rat bei qualifizierter Mehrheit wie Nein-Stimmen wirken, kommt der deutschen Haltung eine Schlüsselrolle zu.
​Über eine Antwort vor der Ratssitzung freue ich mich.

​Mit freundlichen Grüßen
​Patrick K., Niederkrüchten

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Antwort von CDU

Die angesprochene Abstimmung ist inzwischen erfolgt. Deutschland hat am 23. Juli 2026 einer befristeten europäischen Übergangsregelung zugestimmt. Eine staatliche Kontrolle sämtlicher privater Nachrichten ist damit nicht beschlossen worden.

Die Regelung gilt bis zum 3. April 2028. Sie ermöglicht es Anbietern von Kommunikationsdiensten, weiterhin Maßnahmen zur Erkennung, Meldung und Entfernung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs einzusetzen. Die Anbieter werden dazu durch die Übergangsregelung nicht verpflichtet. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ist ausdrücklich ausgenommen.

Eine gesonderte Veröffentlichung der Weisung der Bundesregierung an die Ständige Vertretung ist mir nicht bekannt. Nach meiner Kenntnis wird eine solche Weisung als Teil der internen Abstimmung der Bundesregierung nicht gesondert veröffentlicht. Das tatsächliche Abstimmungsverhalten im Rat ist jedoch öffentlich dokumentiert.

Von der befristeten Übergangsregelung ist die dauerhafte CSA-Verordnung zu unterscheiden. Über deren endgültigen Inhalt verhandeln der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission weiterhin.

Die Sorge um den Schutz der Vertraulichkeit privater Kommunikation kann ich nachvollziehen. Zugleich muss sexualisierte Gewalt gegen Kinder entschlossen bekämpft und entsprechendes Material möglichst schnell erkannt, gemeldet und entfernt werden. Dies rechtfertigt jedoch keine anlasslose Kontrolle der privaten Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger.

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