Martin Matz
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Frage von Eckhard F. •

Frage an Martin Matz von Eckhard F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Im Gegensatz zu anderen Ländern werden in Deutschland die Bürger an grundlegenden Gesetzesvorhaben wie z.B. die EU-Verfassung nicht beteiligt; nach Aussage des BT-Abgeordneten M. Wissmann in einem Rundfunkinterview im August 2004 deswegen, weil die Gesetze so komplex sind. Im Land Berlin dürften die Gesetzesvorhaben weniger komplex sein. Wie stehen Sie zu Fragen der Bürgerbeteiligung auf Landesebene?

Martin Matz
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fuchs,

mir ist viel daran gelegen, die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Politik zu beteiligen. Daher habe ich sehr unterstützt, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin in diesem Jahr fraktionsübergeifend einer Verfassungsänderung zugestimmt hat. Am 17. September haben die Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Möglichkeit, Abgeordnetenhaus und BVV zu wählen. Sie können gleichzeitig in einer Volksabstimmung der Verfassungsänderung zuzustimmen. Mit dieser wird mehr direkte Demokratie in Ergänzung der parlamentarischen Demokratie ermöglicht.

Für die Bezirksebene heißt dies, dass wir Bürgerbegehren erleichtert und den neuen Bürgerentscheid eingeführt haben. Die Bevölkerung ist nun früher über wichtige Vorgänge zu informieren. Zudem können Einwohnerversammlungen einberufen werden - und in der Einwohnerfragestunde haben nun alle die Möglichkeit, ihrem Bezirksamt direkt Fragen zu stellen. Zwar berichten mir meine SPD-Kolleginnen und Kollegen, dass die CDU sich mit den Neuerungen noch schwer tut, aber vielleicht gibt sich das auch noch.

Auf Landesebene haben wir den Zugang zu dem Instrument der Volksinitiative deutlich erleichtert, indem das benötigte Quorum von 90.000 Einwohnern auf 20 000 abgesenkt wurde. Außerdem dürfen auch die 16 und 17-Jährigen teilnehmen.

Zudem wurden sämtliche Hürden für die Volksgesetzgebung abgesenkt: Die Anzahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften, die Quoren für das Volksbegehren und für den Volksentscheid. Die Verfahren werden nun volksbegehrensfreundlicher, indem die Frist für das Volksbegehren von zwei auf vier Monate verdoppelt wurde. Es wird zudem leichter, Volksentscheide an einem Wahltag oder mehrere Volksentscheide gleichzeitig durchzuführen - damit kann eine höhere Beteiligung erreicht werden.

Für den Volksentscheid gab es bislang zwei alternative Quoren: Ein Gesetz wurde angenommen, wenn sich bei Beteiligung der Hälfte der Wahlberechtigten eine Mehrheit dafür aussprach oder wenn sich bei geringerer Wahlbeteiligung eine Mehrheit dafür aussprach, die zugleich ein Drittel der Wahlberechtigten ausmachte. Dies wird nun deutlich vereinfacht: Ein Gesetz oder ein Beschluss ist in Zukunft angenommen, wenn sich eine Mehrheit dafür ausspricht, die zugleich ein Viertel der Wahlberechtigten ausmacht.
Nun liegt es in Ihrer Hand, am 17. September der Verfassungsänderung am Tag der Abgeordnetenhauswahlen zuzustimmen - zugunsten ihrer eigenen Mitbestimmungsmöglichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Matz

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