Wenn das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden soll, werden Menschen, auch wenn Sie länger arbeiten, auch länger gesund bleiben?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne antworte.
Die gesetzliche Rente ist eine der tragenden Säulen unseres Sozialstaats. Sie hat sich in Krisen bewährt und schützt Millionen von Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung. Für viele ist sie die einzige Form der Alterssicherung. Die gesetzliche Rente steht für Sicherheit, Solidarität und die Anerkennung von Lebensleistung. Ihre Stabilität ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. In unser älter werdenden Gesellschaft stehen immer weniger beitragszahlende Personen einer wachsenden Zahl von Leistungsempfängerinnen und -empfängern gegenüber. Für ein umlagefinanziertes System ist das eine enorme Herausforderung. Wir müssen das Rentensystem rundum erneuern, damit es auch für künftige Generationen verlässlich bleibt. Ohne weitreichende Reformen wären Beitragssteigerungen und ein sinkendes Rentenniveau unausweichlich; die Beiträge würden auf über 21 Prozent steigen. Nicht zu handeln, wäre sozial und wirtschaftlich grob fahrlässig.
Um die notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, hat die Bundesregierung eine unabhängige Alterssicherungskommission (ASK) eingesetzt. Trotz schwieriger Ausgangslage ist es der ASK gelungen, gemeinsame Empfehlungen vorzulegen. Das ist ein starkes Signal für unseren Sozialstaat und die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie.
In ihrem Bericht empfiehlt die ASK, den Renteneintritt nach Abschluss der laufenden Altersgrenzenanhebung ab dem Jahr 2032 an den weiteren Anstieg der Lebenserwartung zu koppeln. Denn bei steigender Lebenserwartung ist es gerecht, auch die Regelaltersgrenze moderat anzuheben, indem die zugewonnene Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufgeteilt wird. Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, so würde die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Sie würde dann im Jahr 2042 bei 67,5 Jahren liegen. Die Regelaltersgrenze mit 70 würde danach im Jahr 2092 erreicht. Dies soll nur gelten, wenn die Lebenserwartung tatsächlich steigt, die Menschen also länger gesund leben. Der Bundestag oder ein unabhängiges Gremium sollen künftig regelmäßig überprüfen, ob die Grundannahmen über die Lebenserwartung tatsächlich zutreffen. Mit diesem Mechanismus soll das Verhältnis von Erwerbs- und Rentenzeit zwischen den Generationen fair austariert bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster
