Stimmen Sie der automatischen Kopplung des Rentenalters zu - ja oder nein?
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.
Die gesetzliche Rente ist eine der tragenden Säulen unseres Sozialstaats. Sie hat sich in Krisen bewährt und schützt Millionen von Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung. Für viele ist sie die einzige Form der Alterssicherung. Die gesetzliche Rente steht für Sicherheit, Solidarität und die Anerkennung von Lebensleistung.
Ihre Stabilität ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. In unser älter werdenden Gesellschaft stehen immer weniger beitragszahlende Personen einer wachsenden Zahl von Leistungsempfängerinnen und -empfängern gegenüber. Für ein umlagefinanziertes System ist das eine enorme Herausforderung. Wir müssen das Rentensystem rundum erneuern, damit es auch für künftige Generationen verlässlich bleibt. Ohne weitreichende Reformen wären Beitragssteigerungen und ein sinkendes Rentenniveau unausweichlich; die Beiträge würden auf über 21 Prozent steigen. Nicht zu handeln, wäre sozial und wirtschaftlich grob fahrlässig.
Um die notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, hat die Bundesregierung eine unabhängige Alterssicherungskommission (ASK) eingesetzt. Trotz schwieriger Ausgangslage ist es der ASK gelungen, gemeinsame Empfehlungen vorzulegen. Das ist ein starkes Signal für unseren Sozialstaat und die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie.
In ihrem Bericht empfiehlt die ASK, den Renteneintritt nach Abschluss der laufenden Altersgrenzenanhebung ab dem Jahr 2032 an den weiteren Anstieg der Lebenserwartung zu koppeln. Denn bei steigender Lebenserwartung ist es gerecht, auch die Regelaltersgrenze moderat anzuheben, indem die zugewonnene Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufgeteilt wird. In der Praxis bedeutet das Folgendes: Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, so würde die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Sie würde dann im Jahr 2042 bei 67,5 Jahren liegen. Die Regelaltersgrenze mit 70 würde danach erst im Jahr 2092 erreicht. Dies soll nur gelten, wenn die Lebenserwartung tatsächlich steigt, die Menschen also länger gesund leben. Der Bundestag oder ein unabhängiges Gremium sollen künftig regelmäßig überprüfen, ob die Grundannahmen über die Lebenserwartung tatsächlich zutreffen. Mit diesem Mechanismus soll das Verhältnis von Erwerbs- und Rentenzeit zwischen den Generationen fair austariert bleiben.
Nach Vorlage der Empfehlungen der ASK wird im nächsten Schritt das Bundesarbeits- und -sozialministerium aufbauend auf den Empfehlungen der ASK Gesetzentwürfe für eine Reform der gesetzlichen Rente vorlegen. Danach beginnt dann das parlamentarische Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster
