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Martin Gerster
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Frage von Florian S. •

Frage an Martin Gerster von Florian S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gerster,

Sie stimmen mir sicher zu, dass private Altersvorsorge empfehlenswert oder sogar notwendig ist. Ich (26 J.) bin nun seit zwei Jahren berufstätig und würde eigentlich gerne von meinem Gehalt regelmäßig Aktien kaufen und so lange wie möglich halten. Leider werden auf einen eventuellen Gewinn immer mindestens 25% Steuer fällig, was diese Form der Geldanlage seit knapp drei Jahren besonders unattraktiv macht. Wäre es denn nicht sinnvoll, eine bspw. 5-jährige Spekulationsfrist einzuführen, nach deren Ablauf alle Gewinne steuerfrei wären? Im Gegenzug könnte die Abgeltungssteuer dann auf bspw. 30% angehoben werden. Sie würden die Spekulanten damit stärker zur Kasse bitten und gleichzeitig Ottonormalsparer entlasten.

Mit den besten Grüßen
Florian Schönbeck

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Sehr geehrter Herr Schönbeck,

vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat stimmen wir völlig darin überein, dass es sinnvoll und richtig ist, auch private Altersvorsorge zu betreiben und diese staatlich zu fördern. Zudem scheinen wir die ökonomischen Gefahren exzessiver Spekulation ähnlich kritisch zu bewerten. Dennoch: Obwohl ich Ihr Anliegen durchaus nachvollziehen kann, stehe ich Ihrem Vorschlag sehr skeptisch gegenüber.

Warum? Veräußerungsgewinne aus Aktien erhöhen - unabhängig davon, ob sie erworben wurden, um zu spekulieren oder nicht - die wirtschaftliche Leistungskraft des Profiteurs. Eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne ist somit - auch abseits von Spekulationsfristen - ein Gebot der Steuergerechtigkeit.

Zudem habe ich Zweifel, dass Aktien für den von Ihnen angeführten "Ottonormalsparer" das richtige Instrument sind, wenn es um die Sicherung seiner Altersvorsorge geht. Schließlich birgt das Aktiengeschäft einige Risiken und überdies besteht bei einem individuellen Erwerb von Wertpapieren - unabhängig von Haltefristen - keine Gewähr, dass die möglichen Erträge tatsächlich für die Alterssicherung eingesetzt werden.

Deshalb fördert der Staat die private kapitalgedeckte Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente. Die Erträge aus Riester-Verträgen unterliegen dabei nicht der Abgeltungssteuer. Sie werden erst bei Auszahlung im Alter nachgelagert besteuert.

Ich meine, dass es vom Prinzip her sinnvoll ist, die staatliche Förderung der Altersvorsorge auf Kapitalanlagen zu beschränken, bei denen sicher gestellt ist, dass sie tatsächlich und ausschließlich diesem Ziel dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster

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