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Martin Dulig
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Frage von Oliver G. •

Wann werden sie die Verbotsanfrage der AfD einleiten?

Es ist doch immer klar, wofür die AfD steht und was ihr Ziel ist. Ihnen sollte das doch alles klar sein, dass wenn sie an der Macht sind, sofort alles in Bewegung zu setzen um die Rechte aller Bürger dieses Landes zu untergraben bzw. abzuschaffen. Bisher haben alle Gerichte bestätigt, das diese Partei komplett rechtsextrem und Tendenzen hat, die Demokratie in diesen Land zu gefährden.

Ich will einfach nur mit meinen Kinder und Familie in Sicherheit wissen, das wir niemals wieder in das dunkle Zeitalter von Deutschland wieder reinrutschen, nur weil sie bisher zu feige waren.

Seien sie also endlich mal tapfer und wiedersetzen sie sich bitte diesen Faschisten, die sich als Volksvertreter ausgeben, obwohl sie uns garantiert an Russland, China oder der USA verkaufen würden.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G.,

ich teile Ihre Meinung hinsichtlich einer von der angestrebten AfD Machtübernahme mit all den Konsequenzen, die eine solche hätte. Zu Ihrer Frage möchte ich dennoch etwas differenzierter antworten.

Auf dem Bundesparteitag der SPD im Juni 2025 haben die Delegierten einstimmig beschlossen, die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD voranzutreiben und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Materialsammlung zu beauftragen. Lars Klingbeil betonte, dass man die Instrumente der Verfassung nutzen müsse, um die Demokratie zu schützen. Dem stimme ich zu.

Die Entscheidung über ein Verbotsverfahren ist, wie Sie wissen, ein komplexer politischer und juristischer Prozess, der an hohe Hürden geknüpft ist. Neben der SPD haben auch andere Parteien und Organisationen das Thema aufgegriffen, aber es gibt weiterhin Vorbehalte und offene Fragen. 

Große Teile der Union lehnen ein Verbotsverfahren ab, da sie es für aussichtslos halten, gar als reine Symbolpolitik kritisieren. Für die Einleitung eines Verfahrens durch den Bundestag wären jedoch die Stimmen der Union notwendig.

Und ja, es gibt hohe juristische Hürden. Das Bundesverfassungsgericht stellt strenge Anforderungen an die Begründung eines Verbotsverfahrens. Es muss nachgewiesen werden, dass die Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung aggressiv bekämpft und dies auch potenziell erfolgreich tun könnte. Auch befürchten Kritiker, dass ein scheiterndes Verbotsverfahren die AfD politisch stärken könnte. Ein Gerichtsurteil, das die Partei nicht verbietet, könnte von der AfD als „Persilschein“ genutzt werden, um zu argumentieren, sie stehe auf dem Boden der Verfassung. 

Zurzeit gibt es noch keine konkreten Schritte zur Einleitung des Verfahrens. Dazu braucht es eine stabile Mehrheit im Bundestag. 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dulig

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