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Martin Diedenhofen
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Frage von Martin S. •

Frage zu Cannabis & Zeitplan.

Sehr geehrter Herr Diedenhofen,
Wie stehen sie zur geplanten Cannabis Entkriminalisierung?
Wann wird das CanG ihrer meinung nach in die 2/3 Lesung im Bundestag kommen?

Mit Freundlichen Grüßen,
M. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

am vergangenen Freitag, den 23.02.24, haben wir das Cannabisgesetz (CanG) mit einer überwiegenden Mehrheit im Bundestag beschlossen. Mit Ausnahme der CDU/CSU-Fraktion gab es aus allen Fraktionen und Gruppen Ja-Stimmen für dieses Gesetz. Es wird also wie geplant zum 01.04.24 in Kraft treten.

Ich habe lange das Für und Wider abgewogen und mich dann für die Zustimmung entschieden. Für mich wesentliche Punkte waren:

1. Die Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten: Schätzungen gehen davon aus, dass 1,5 Millionen Menschen regelmäßig und etwa 3,5 Millionen Menschen gelegentlich Cannabis konsumieren. Die Zahlen sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen - trotz der bisherigen Verbotspolitik. Diese kann man also nur als gescheitert ansehen. Ab 1. April sind Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr gezwungen illegal auf dem Schwarzmarkt zu kaufen, wo sie die Qualität in der Regel nicht kontrollieren können.

2. Der Gesundheitsschutz: In den letzten Jahren ist der THC-Gehalt in von Dealern illegal verkauften Cannabisrauschmitteln deutlich gestiegen. Auch gibt es immer häufiger zum Teil extrem gesundheitsschädliche Beimischungen. Diese Entwicklung können wir jetzt stoppen. Wir starten zudem eine Informationskampagne zu den Risiken des Cannabiskonsums und bauen die Prävention aus. Für eine nachhaltige Frühintervention und Prävention werden Mittel in Höhe von sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

3. Jugendschutz: Anders als häufig suggeriert, bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahre strikt verboten. Das Strafmaß wird sogar erhöht. Auch der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen ist grundsätzlich verboten. Im öffentlichen Raum ist der Konsum zudem in sensiblen Bereichen, wie in der Nähe von Kitas, Schulen, Spiel- und Sportplätzen oder anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ebenfalls ausdrücklich nicht erlaubt. An Heranwachsende (18-21 Jährige) darf nur Cannabis mit geringem und gesetzlich festgelegtem THC-Gehalt abgegeben werden. Dies ist wichtig, weil das Gehirn in den Jahren noch in der Entwicklungsphase ist und häufiger Konsum von Cannabis hier besonders schädlich sein kann.

Ich hoffe, Sie können meine Beweggründe nachvollziehen.

Freundliche Grüße

Martin Diedenhofen

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