Portrait von Martin Burkert
Martin Burkert
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Martin Burkert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christoph S. •

Frage an Martin Burkert von Christoph S. bezüglich Verkehr

- Hat Ihres Wissen nach Herr Seehofer gegen die neuen Stromtrassen nur protestiert oder hat die bayrischen Staatsregierung die Landesbeamten angewiesen, die Planung/Bau zu behindern, nicht mit der Netzagentur oder den Netz-Unternehmen zusammenzuarbeiten u.ä.?
- Hat Ihres Wissen nach die E-Netz-Gesellschaft durch die derzeitigen Bundesgesetze einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Bau der Trasse, den sie gegen Anwohner und die bayrische Staatsregierung vor den Gerichten durchsetzen kann, sofern sie bei den Planungen keine groben Fehler machen?
- Kann und darf lt. Gesetz die bayrische Staatsregierung wirksame Machtmittel einsetzen, um den Bau zu be- oder verhindern?
- Sind die Bundesnetzagentur und der E-Netz-Gesellschaft allein zuständig und können die Trassen fertig gebaut werden auch ohne Mitwirkung der bayrischen Behörden?

Portrait von Martin Burkert
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strebel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Debatte über den Bau neuer Stromtrassen wird im Moment sehr kontrovers in der Bevölkerung und der Politik diskutiert.

Die wechselnden Ansichten von Herrn Seehofer vereinfachen die Debatte keineswegs. Die genaue Haltung und Weisungen der bayerischen Staatsregierung sind äußerst undurchsichtig und entziehen sich meiner Kenntnis. Fest steht allerdings, dass Horst Seehofer 2013 dem Bau der Trasse im Bundesrat selbst zugestimmt hat. Wie die bayerische Staatsregierung bei diesem Thema weiter agieren wird, ist eine durchaus interessante Frage, kann allerdings nur von dieser selbst beantwortet werden.

Verwaltungsrechtlich hat die bayerische Staatsregierung aus meiner Sicht keine Handlungsoptionen. Vielmehr handelt es sich um ein politisches Aufhalten.

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 2011 haben der Bundesnetzagentur umfangreiche Aufgaben im Rahmen des Ausbaus der deutschen Höchstspannungsnetze übertragen. Die Bundesnetzagentur untersteht dem Bundeswirtschaftsministerium, somit ist der Bund für die Planung der Stromtrassen zuständig.

Die einzelnen Netzbetreiber haben keinen einklagbaren Anspruch, solang keine Verträge mit ihnen unterzeichnet sind. Mit Beginn der Errichtung der Stromtrassen können die Netzbetreiber bei Auflösung der Vereinbarungen durchaus Schadenersatz verlangen.

Für weitere Fragen zum Thema Netzausbau kann ich Ihnen die gleichlautende Internetadresse empfehlen. Hier werden das komplette Verfahren und die rechtlichen Grundlagen dargestellt. Bei Fragen stehen Ihnen Mitarbeiter der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Aus meiner Sicht ist die derzeitige Debatte von Horst Seehofer unehrlich geführt. Für eine zukunftsfähige und sichere Stromversorgung in ganz Deutschland braucht es neue Stromtrassen, die Strom aus dem Norden Deutschlands in den Süden transportieren. Aus meiner Sicht müssen hierbei so viele Leitungen wie möglich unter die Erde.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert.