Wie stehen Sie zu einem AfD-Verbotsverfahren? Ist es denkbar, dass die Landesregierung Schleswig-Holsteins so ein Verfahren über den Bundesrat unterstützt?

Guten Tag Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Parteiverbotsverfahren ist ein sehr weitreichendes Instrument, das zu Recht an besonders hohe verfassungsrechtliche Hürden geknüpft ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Verfahren deutlich gemacht, dass nicht nur eine verfassungsfeindliche Gesinnung vorliegen muss, sondern auch konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Partei aktiv, planvoll und aggressiv-kämpferisch die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will.
Nach aktueller Einschätzung namhafter Juristen und Politiker sind diese rechtlichen Voraussetzungen im Fall der AfD derzeit mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt. Ein Verbotsverfahren sollte aber meiner Meinung nach nur angestrebt werden, wenn die Erfolgsaussichten sehr hoch sind, um die Autorität des Rechtsstaats nicht zu gefährden.
Als Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holsteins werde ich mich weiterhin sorgfältig mit dieser Frage befassen. Ich bin mir sicher, dass unsere Landesregierung im Rahmen des Bundesrats verantwortungsvoll prüfen wird, ob und wann ein solches Verfahren gerechtfertigt und aussichtsreich ist.
Unabhängig von der Frage eines Parteiverbotes halte ich es für unabdingbar, die AfD inhaltlich zu stellen und die politischen Probleme des Landes zu lösen. Die von der CDU geführte Regierung bei uns in Schleswig-Holstein und die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz arbeiten kontinuierlich daran.