Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Martin Bachhuber
CSU
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Frage von Friedrich H. •

Frage an Martin Bachhuber von Friedrich H. bezüglich Wirtschaft

In den nächsten Jahren stehen mehrere tausend Betriebsübergaben an. Die geplante Erbschaftsteuerreform betrifft vor allem mittelständische Familienunternehmen und somit allein in Bayern bis zu 500.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze. Durch die vorgesehenen Fristen von 10 Jahren und 15 Jahren hängt das Damoklesschwert Erbschaftsteuer über einer erfolgreichen Unternehmensfortführung.
Bei der Erbschaftsteuerreform sehen wir großen politischen Handlungsbedarf. In welchem Rahmen könnten Sie im Landtag dafür eintreten, damit eine, die Unternehmensfortführung unterstützende Erbschaftssteuerreform vorangetrieben werden kann?

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hübner,

viele Vermögenswerte wie etwa Immobilien stehen zwar wertmäßig in den Büchern, ihnen stehen jedoch keine entsprechenden liquiden Mittel im Unternehmen gegenüber. Auch die Erben verfügen meist nicht über ausreichend Barvermögen zur Zahlung der Erbschaftsteuer.

Der Entwurf zur Reform des Erbschaftssteuergesetzes räumt Unternehmenserben eine steuerliche Entlastungsmöglichkeit ein. Falls die Erben eines Unternehmens den Betrieb in seinem Bestand weiterführen und die bereits vorhandenen Arbeitsplätze über einen gewissen Zeitraum erhalten bleiben, bleiben bis zu 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftssteuer befreit. So weit die Idee. Mit der aktuell noch vorgesehenen Bindungsfrist von für fast alle Betriebe völlig unüberschaubaren 15 Jahren und der Gefahr, dass die Erbschaftsteuer auch am Ende dieser Frist voll wieder auflebt, würde die Reform allerdings zum völlig unkalkulierbaren Risiko. Hier müssen die Auflagen umfassend erleichtert werden.

Spezielle Probleme gibt es bei Erben von Freiberuflern. Falls sie keine berufliche Zulassung besitzen, ist es ihnen nach der Berufsordnung untersagt, den Betrieb weiter zu führen. So kann es dazu kommen, dass der Betrieb verkauft werden muss. Beim Verkauf werden zwei Steuerarten fällig: der Erbfall als solches wird besteuert und der Unternehmensverkauf. Hier liegt demnach eine steuerliche Doppelbelastung vor. Der Erbe entkommt diesem Nachteil auch dann nicht, wenn er sich seinen Anteil ausbezahlen lassen will, da die Abfindung einkommenssteuerrechtlich wie eine Betriebsaufgabe behandelt wird. Ähnliche Probleme kann es auch bei gewerblichen Erben geben, wenn der das Unternehmen nicht weiterführen kann. Auch hier muss nachgearbeitet werden.

Soweit ein Auszug aus dem komplexen Sachverhalt von Unternehmensnachfolge. Andere Länder wie z.B. Italien oder Österreich haben es vorgemacht: Die Erbschaftsteuer ist entfallen. Somit können Arbeitsplätze zumindest ein stückweit gesichert werden.

Im Landtag kann ich mich für unseren Stimmkreis insoweit stark machen, dass ich die meisten Entscheider persönlich kenne. Außerdem kommt der große Vorteil der CSU ins Spiel. Wir können Politik aus einem Guss machen. Denn wir sind von den Kommunen über Land und Bund bis hin zu Europa in entscheidenden Positionen vertreten und können dementsprechend Einfluss ausüben. Und ich werde natürlich meine vielfältigen persönlichen Beziehungen zu den Entscheidern auf allen diesen Ebenen ausnutzen, um eine Politik für den Stimmkreis und seine Menschen zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bachhuber