(...) ich kenne den angeführten Film nicht, erwarte aber, dass der Jugendschutzbeauftragte des ausstrahlenden Senders ihn gesehen hat und - der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gilt auch für´s Fernsehen - begründen können sollte, weshalb die Ausstrahlung schon um 20.15 Uhr gerechtfertigt war. Darüber hinaus ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die richtige Ansprechpartnerin für Beschwerden, die KJM geht begründeter Kritik nach. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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