Wie wird die Unionsfraktion auf eine Änderung des EU-Rechts zur bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit hinwirken?
Sehr geehrter Herr Reichel,
sowohl die Unionsfraktion als auch die Bundesregierung hat mehrmals angekündigt auf eine Änderung des EU-Rechts hinzuwirken, umso den Sozialleistungsmissbrauch im Rahmen der EU Freizügigkeit zu bekämpfen. Nun stellt die Union die Kommissionspräsidentin, den Regierungschef des größten EU-Mitglieds und den Vorsitzenden der größten Fraktion im EU-Parlament. Wie ist es daher zu erklären, dass es bei der Änderung der o.g. EU-Rechtslage keinen öffentlich wahrnehmbaren Fortschritt gibt?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

Antwort ausstehend von Markus Reichel CDU
