Die AfD wurde als gesichert rechtsextrem eingestuft. Wann setzen Sie sich für ein Verbotsverfahren der Partei ein?

Sehr geehrte Frau R.,
ein Parteiverbot stellt einen schwerwiegenden Eingriff dar und kann nur unter klar definierten, verfassungsrechtlich geprüften Voraussetzungen erfolgen. Die Bundesregierung unter Führung von CDU/CSU beobachtet diese Bestrebung mit großer Aufmerksamkeit, setzt jedoch auf eine sorgfältige rechtliche Prüfung statt auf vorschnelle politische Entscheidungen. Wir sind überzeugt: Der wirksamste Weg, Extremisten zu entlarven, bleibt die demokratische Auseinandersetzung und das Vertrauen in einen starken Rechtsstaat.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Markus Reichel MdB