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Markus Koob
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Frage von Behr M. •

Wie stehen Sie zur plötzlichen Nichtnominierung von Frau Brosius-Gersdorf?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Zur Klarstellung: Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf war für die Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht nominiert, wurde im Bundestag jedoch nicht gewählt. Mittlerweile hat sie ihre Kandidatur zurückgezogen. 

Die Wahl der Verfassungsrichterinnen und -richter ist geheim und erfordert eine Zweidrittelmehrheit. Unter den aktuellen Mehrheitsverhältnissen ist es besonders anspruchsvoll, diese breite Zustimmung zu erreichen. Die Entscheidung über Kandidatinnen und Kandidaten entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern im Rahmen intensiver Abstimmungen zwischen den vorschlagsberechtigten Fraktionen.

Ich halte es für wichtig, dass die inhaltliche Auseinandersetzung über Kandidaturen sachlich und respektvoll geführt wird. Gleichzeitig ist der Bundestag verpflichtet, die Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen – auch wenn dies in Einzelfällen schwierige Abwägungen erfordert.

Das Parlament hat in dieser Frage kein gutes Bild abgegeben. Nach dem erklärten Verzicht von Frau Brosius-Gersdorf hat daher ein geordnetes und unaufgeregtes Verfahren zur Besetzung der offenen Stellen im Herbst Priorität.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Koob

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