
(...) Der richtige Ansatz ist also, den bestehenden Rechtsrahmen künftig vollends auszuschöpfen. Damit Leistungsmissbrauch künftig nicht mehr möglich ist, müssen die Gewerbeaufsichtsämter, die für das Kindergeld zuständigen Finanzämter sowie die für Hartz IV zuständige Bundesagentur für Arbeit besser kooperieren. (...)