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Markus Ferber
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Frage von Johann M. •

Frage an Markus Ferber von Johann M. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Hallo Herr Ferber,
im momentan viel Diskutierten Entwurf für eine Urheberrechtsreform, sowie in ihren Antworten auf diesbezüglich Fragen ist die Rede von "Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen". Sie sagen, dass kaum eine Plattform davon betroffen sei. Ist nicht aber jede schöpferische Leistung urheberrechtlich geschützt, also auch (fast) jedes Bild, was auf Instagram hochgeladen wird, jeder Blogeintrag, jedes YouTube Video?
Zählt dann nicht auch quasi jede Plattform zu den oben genannten Plattformen? Oder gibt es in der Originalfassung im Englischen eine andere Formulierung, die statt "urheberrechtlich geschützt" eher "illegal hochgeladen" oder "raubkopiert" intendiert?
Mit freundlichen Grüßen
J. M.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. Stattdessen werden Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen.

In diesem Zusammenhang fällt der Großteil der im Internet existierenden Plattformen nicht unter den Artikel 13, selbst dann nicht, wenn sich doch einmal ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf der Plattform befinden würde. Dieses müsste dann entsprechend nach dem derzeitig existierenden Recht beurteilt werden, welches durch Artikel 13 nicht verändert wird. Zudem sind Dienste, die nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, wie Online-Enzyklopädien z.B. Wikipedia, sowie Anbieter von Online-Diensten, bei denen die Inhalte mit der Genehmigung aller betroffenen Rechteinhaber hochgeladen werden, nicht in den Reformvorschlag eingeschlossen.

In der Hoffnung Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, bedanke ich mich ganz herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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