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Markus Ferber
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Frage von Peter S. •

Frage an Markus Ferber von Peter S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Ferber,

auf eine Frage hier antworteten Sie am 23-09-2014 u.a. "Dessen ungeachtet sehe ich es als den besten Ansatz an, für einen gemeinsamen einheitlichen Rechtsrahmen für den Tierschutz in der Europäischen Union zu sorgen, damit sanktionslose Tierquälereien bald der Vergangenheit angehören". Soweit so gut, dann entnehme ich jedoch heute den Medien, dass Ihre Fraktion einen Antrag der Gruenen abgelehnt hat, der zur Folge haben solllte Subventionen in Hoehe von 130 MIo EUR fuer spanische Kampfstierzuechter zu streichen. Koennen Sie mir Ihre Haltung zum Tierschutz mal erklaeren, ich als deutscher Steuerzahler muss etwas finanzieren, was mir als Deutscher nach deutschen Recht und das voellig zu Recht verboten waere, naemlich sinnlos Tiere zu quaelen und zu toeten. Wie erklaeren Sie mir die Paradoxie, dass ich etwas finanzieren soll, was mir selbst aber bei Strafe verboten ist zu tun? Oder noch krasser ausgedrueckt, ich finanziere etwas, was in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden wuerde. Waere es nicht grundsaetzlich Ihre moralische Pflicht alle Vorschlaege die nach deutschen Gesetzen Verwerfliches beinhalten abzulehnen bzw. alle Vorschlaege von wem auch immer die nach deutschen Gesetzen Verwerfliches verhindern zu unterstuetzen?

Ich bedanke mich schon jetzt fuer die Antwort.

MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stauvermann,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Stierzucht. In den letzten Wochen habe ich viele Schreiben von Bürgern erhalten, die sich besorgt über das Wohlergehen der spanischen Stiere zeigen. Diese Bedenken kann ich nachvollziehen, auch ich finde kein Gefallen an einem Stierkampf-Spektakel.

Gerne möchte ich Ihnen jedoch mitteilen, dass in der EU keine spezifischen Fördermöglichkeiten für spanische Stierzucht bestehen.

Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) existiert ein Mechanismus der Flächenförderung, eine Subventionierung von Kampfstieren findet in Europa nicht statt.

Europäische Landwirte müssen dabei eine Vielzahl an Voraussetzungen erfüllen, um eine Flächenförderung von der EU zu erhalten. Tierschutz ist dabei Voraussetzung.

Ich versichere Ihnen, dass ich bei der Abstimmung über den Änderungsantrag nach bestem Wissen und Gewissen, im Einklang mit geltenden EU Gesetzen, abgestimmt habe.

Die Ansicht, Tierschutz in der Europäischen Union ohne Ausnahme gewähren zu wollen, teile ich weiterhin. Ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen zum Tierschutz ist überfällig.

Seien Sie versichert, dass ich die weiteren Aktivitäten der Kommission zum Thema Tierschutz genauestens beobachten und mich stets dafür einsetzen werde, dass die Kommission ihrer Kontrollfunktion nachgeht und die Einhaltung geltenden EU-Rechts von den jeweiligen Mitgliedstaaten einfordert.

In der Hoffnung Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP

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