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Markus Büchler
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Frage von Thomas T. •

Wie bewerten Sie, Herr Baumgärtner, die 1/3 Regelung bei der bay. Wohnraumförderung persönlich und welche fachlichen Berechnungen/Kriterien oder politische Begründung lag der Einführung zugrunde?

Die 1/3 Regelung besagt, dass ein Anbau in Bayern nur dann förderfähig ist, wenn der Bauaufwand mindestens ein Drittel der vergleichbaren Neubaukosten erreicht. In der Praxis führt diese "Faustformel"-Regel dazu, dass viele Anbauten – vor allem Anbauten zur Schaffung eines zusätzlichen Kinderzimmers – nicht förderfähig sind, da ein späterer Anbau nur den zusätzlichen Raum selbst umfasst – nicht jedoch erneut Kosten für Grundstück, Erschließung oder die bereits vorhandene Infrastruktur wie Heizung, Sanitäranlagen oder Küche. Dadurch können viele familienpolitisch bedingte Anbauten die Schwelle von einem Drittel der Neubaukosten nicht erreichen, obwohl die Kosten des Anbaus (in meinem Falle 80.000-100.000€) gemeinhin durchaus als "wesentlicher Bauaufwand" eingestuft würden. Es erscheint mir gesellschaftlich wichtig, ob die praktische Wirkung der 1/3-Regelung mit den wohnungsraum-politischen Zielen des Freistaats Bayern übereinstimmt oder ob hier möglicherweise Anpassungsbedarf besteht.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Als Sprecher für Mobilität verweise ich gerne auf die Antwort meines zuständigen Fraktionskollegen im Bayerischen Landtag, Herrn Jürgen Mistol, MdL:

Die sogenannte 1/3-Regelung in der Bayerischen Wohnraumförderung ist historisch als verwaltungspraktische Abgrenzung eingeführt worden. Ziel war es, Fördermittel auf Maßnahmen zu konzentrieren, die einen substanziellen baulichen Eingriff darstellen und damit einen spürbaren Beitrag zur Schaffung von Wohnraum leisten. Die Orientierung an einem Drittel der vergleichbaren Neubaukosten sollte dabei eine einheitliche und prüfbare Schwelle schaffen, um Bagatellmaßnahmen von förderfähigen Erweiterungen zu unterscheiden.

Allerdings handelt es sich hierbei weniger um eine fachlich zwingende Berechnungsgröße als vielmehr um eine pauschale Faustformel, die aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung gewählt wurde. Eine differenzierte Betrachtung individueller Bauvorhaben findet dadurch nur eingeschränkt statt.

Aus heutiger Sicht bewerten wir diese Regelung zunehmend kritisch. In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere familienbedingte Erweiterungen, etwa zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums für Kinder, häufig unterhalb dieser Schwelle bleiben und damit von der Förderung ausgeschlossen werden, obwohl sie wohnungspolitisch ausdrücklich gewollt sind. Das steht aus unserer Sicht in einem Spannungsverhältnis zu den Zielen des Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz, das Erweiterungsmaßnahmen ausdrücklich als förderfähig vorsieht.

Gerade vor dem Hintergrund steigender Baukosten und begrenzter Flächen halten wir es für wohnungspolitisch sinnvoll, Bestandsentwicklung vor Neubau zu stärken. Anbauten und Erweiterungen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag, insbesondere für Familien, die ihren Wohnraum an veränderte Lebenssituationen anpassen möchten.

Vor diesem Hintergrund sehen wir Anpassungsbedarf. Denkbar wären:

  • eine Absenkung oder Flexibilisierung der Schwelle,
  • die stärkere Berücksichtigung der relativen Wohnraumwirkung (z. B. zusätzlicher Wohnraum pro Person),
  • oder eine Härtefallregelung für familienbedingte Erweiterungen.

Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass die Förderung stärker an den tatsächlichen wohnungspolitischen Zielenausgerichtet wird: der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, der Unterstützung von Familien und der effizienten Nutzung bestehender Bausubstanz.

Die derzeitige Ausgestaltung der 1/3-Regelung wird diesen Zielen nur eingeschränkt gerecht.

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