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Markus Blume
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Frage von Katharina H. •

Sehr geehrter Herr Blume, wie positionieren Sie sich zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in Bezug auf die Änderungen zur ambulanten Psychotherapie (z.B. Abschaffung einer angemessenen Vergütung)?

Als Psychologische Psychotherapeutin in Ausbildung wende ich mich in großer Sorge um die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Patient*innen mit psychischen Erkrankungen in gesetzlichen Krankenversicherungen an Sie und bitte Sie dringend um Ihre Unterstützung.Bereits die zum 1. April 2026 eingetretenen pauschalen Kürzungen aller Therapiestunden um 5% sind für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen äußerst bedrohlich. Psychotherapeut*innen befanden sich in der Einkommensskala aller Fachgruppen im ambulanten kassenärztlich-therapeutischen System ohnehin weit am Ende. Hinzu kommt, dass die Leistungen von Psychotherapeut*innen streng zeitgebunden und persönlich zu erbringen sind, eine Verdichtung oder Delegation, um die wirtschaftliche Existenz trotz Kürzungen weiter zu sichern, ist für uns also nicht möglich. Weiter ist die Abschaffung der Sicherstellung einer angemessenen Vergütung geplant. Folge: noch weniger Therapieplätze! Steigende Suizidraten! Fehltage..

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