Gibt es für die nähere Zukunft Planungen, für das Praktische Jahr im Medizinstudium eine verpflichtende Vergütung einzuführen?
Sehr geehrter Herr Blume,
gibt es für die nähere Zukunft Planungen, für das Praktische Jahr im Medizinstudium eine verpflichtende Vergütung einzuführen, wie etwa im Referendariat bei Juristen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau M.,
Sie wenden sich mit der Frage an mich, ob es für die nähere Zukunft Planungen gebe, für das Praktische Jahr im Medizinstudium eine verpflichtende Vergütung einzuführen wie etwa im Referendariat bei Juristen.
Ihre Frage darf ich Ihnen wie folgt beantworten:
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei den Aufwandsentschädigungen an PJ-Studierende um freiwillige Zahlungen der Universitätsklinika, der Lehrkrankenhäuser und der Lehrpraxen, in denen die PJ-Studierenden ihr Praktisches Jahr absolvieren, handelt.
Die Rechtsreferendare erhalten demgegenüber eine monatliche Unterhaltsbeihilfe, die gesetzlich geregelt ist, in Bayern im Gesetz zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes (SiGjurVD).
Während die Ausbildung im Praktischen Jahr eine Praktikumszeit im Rahmen des Studiums an einer Universität ist, wird der juristische Vorbereitungsdienst nach Abschluss des Studiums und im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses absolviert.
Das Praktische Jahr ist in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) geregelt. Die Vorschriften legen Struktur, Dauer und Anforderungen des Praktischen Jahres fest.
Die ÄApprO selbst ist eine Bundesverordnung, die vom Bundesministerium für Gesundheit auf Grundlage der Bundesärzteordnung (BÄO) erlassen wird. Damit liegt die Möglichkeit zur Änderung der Bedingungen im Praktischen Jahr in der Einflusssphäre des Bundes.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung, den Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen können, sieht vor, dass die Möglichkeit zur Gewährung von Geld- oder Sachleistungen für PJ-Studierende beibehalten wird.
Persönlich unterstütze ich das Ansinnen einer bundeseinheitlichen Regelung zur Bezahlung der PJ-Studierenden und habe dies in der Vergangenheit auch öffentlich unterstrichen. Der Freistaat Bayern geht mit gutem Beispiel voran und gewährt in den bayerischen Universitätsklinika eine Vergütung.
Viele Grüße
Markus Blume, MdL

