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Marja-Liisa Völlers
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Frage von Isabelle H. •

Werden Sie dem Gesetzentwurf zur Änderung der Vergütung in der ambulanten Psychotherapie am Freitag zustimmen? Falls ja: Wie begründen Sie diese Entscheidung gegenüber den PatientInnen?

Ich bin niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin in Ihrem Wahlkreis und behandle ausschließlich gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten. Bereits vor einigen Wochen hatte ich Ihnen hierzu per E-Mail geschrieben, bislang jedoch ohne Rückmeldung.

Die psychotherapeutischen Berufsverbände warnen, dass die geplanten Vergütungsänderungen die ambulante Versorgung schwächen könnten. Gleichzeitig erleben wir in der Praxis bereits heute lange Wartezeiten und eine hohe Nachfrage. Daher interessiert mich Ihre persönliche Haltung zu diesem Gesetzentwurf und die Grundlage Ihrer Entscheidung.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

 

vielen Dank für ihre Frage. Die hohe Anzahl an Zuschriften aus dem Wahlkreis zu diesem überaus wichtigen Thema hat leider zu längeren Bearbeitungszeiten geführt. Insgesamt erreichen mich im Schnitt in der Regel über 100 zu bearbeitende E-Mails pro Tag. Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihr Engagement als niedergelassene Psychotherapeutin und für Ihre offene Kritik. Ihre Sorge um die ambulante Versorgung psychisch erkrankter Menschen nehme ich sehr ernst. Die psychische Gesundheit gehört zu den drängendsten gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit, und Sie erleben die hohe Nachfrage sowie die belastenden Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten jeden Tag in Ihrer Praxis.

 

Der Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze ist notwendig geworden, um die Handlungsfähigkeit und Finanzierbarkeit unserer gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt zu erhalten. Mir ist vollkommen bewusst, dass die geplante Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung bei Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen große Verunsicherung auslöst. Deshalb hat sich die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Wochen intensiv mit den Spitzenverbänden ausgetauscht. Wir haben im parlamentarischen Verfahren hart dafür gekämpft, dass die Versorgung in der Praxis gesichert bleibt. Konkret bedeutet das nun beschlossene Gesetz für Sie, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können. Zudem haben wir gesetzlich abgesichert, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Vergütungsmittel auch innerhalb der neuen Struktur exklusiv der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen werden. Parallel haben wir den Zugang zur Therapie bereits erleichtert, indem die Pflicht zum Konsiliarbericht in bestimmten Fällen abgeschafft wurde.

 

Darüber hinaus haben wir mit unserem Koalitionspartner einen Entschließungsantrag vereinbart, der noch in diesem Herbst durch ein weiteres, noch zu beschließendes Gesetz ergänzende Verbesserungen im Umfang von über 100 Millionen Euro auf den Weg bringen wird. Damit stellen wir unter anderem sicher, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum vollständigen Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand wird eine notwendige Therapie aus budgetären Gründen abbrechen müssen. Der Schutz vulnerabler Gruppen ist für uns in der SPD ein zentrales Anliegen in der Gesundheitspolitik. Daher setzen wir uns für dauerhafte Ausnahmeregelungen ein, sodass Leistungen für Kinder, für Jugendliche und für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär und damit ohne Beschränkungen vergütet werden. Bis Ende des Jahres wird zudem die gemeinsame Selbstverwaltung definieren, wie dringliche Behandlungen im Rahmen von Sprechstunden schneller zugänglich gemacht werden können.

 

Eine gute psychotherapeutische Versorgung ist nicht nur menschlich unabdingbar, sondern verhindert langfristig großes Leid und hohe medizinische Folgekosten. Unsere Solidargemeinschaft lebt davon, dass wir die finanzielle Stabilität des Gesamtsystems sichern und gleichzeitig diejenigen bestmöglich schützen, die am dringendsten Hilfe benötigen. Menschen, die auf psychotherapeutische Unterstützung angewiesen sind, dürfen und werden nicht die Leidtragenden notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen sein. Wir werden die Auswirkungen des Gesetzes in der Praxis genauestens beobachten und bei Bedarf nachsteuern.

 

Ich hoffe, ich konnte mein Abstimmungsverhalten hierdurch erklären. Für inhaltliche Rückfragen stehe ich Ihnen gerne direkt unter marja.voellers@bundestag.de zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Marja-Liisa Völlers, MdB

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