Portrait von Marita Meyer-Kainer
Marita Meyer-Kainer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Marita Meyer-Kainer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gudrun W. •

Frage an Marita Meyer-Kainer von Gudrun W. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Meyer-Kainer,
wir - der Elternrat der Schule Fahrenkrön - möchten Sie bitten über die Kriterien für die Platzvergabe bei den ersten Klassen neu zu entscheiden.
Bitte bedenken Sie unsere folgenden Einwände:

Setzen Sie die Geschwisterregelung wieder in Kraft, denn es stellt eine besondere Härte dar, wenn Geschwister im Grundschulalter in verschiedene Grundschulen eingeschult werden.
Jüngere Geschwister wachsen frühzeitig in das vielfältige Leben der Schule ihrer älteren Geschwister hinein, weil auch sie an Schulveranstaltungen teilnehmen. Diese gewachsenen Beziehungen sollten gerade in Zeiten zunehmender Isolierung und Anonymisierung gestärkt werden.
Je nach Entfernung, Jahreszeit, Wetter und Alter der Kinder ist eine vollständige oder teilweise Begleitung der Kinder auf dem Schulweg notwendig, die bei mehreren Grundschulen zu organisatorischen Problemen führt.
Wenn Geschwister nicht die gleiche Grundschule besuchen wird ihre Weggemeinschaft auseinandergerissen und eine Möglichkeit zur Abnabelung von den Eltern auf dem Weg zur Selbständigkeit beschnitten.
Kinder im Grundschulalter haben wenig Verständnis dafür, wenn ihre Familie nicht zur eigenen Schule kommt, weil die Schule eines Geschwisterkindes am gleichen Tag eine schulische Veranstaltung durchführt.
Schulen brauchen engagierte Eltern. Es ist zu bezweifeln, dass Eltern mit mehreren Kindern im Grundschulalter ausreichend Zeit und Kraft für die ehrenamtliche Mitarbeit in mehreren Schulen haben.

Heben Sie die Schulverbünde auf, denn die Messung der Entfernung zwischen Wohnort und Schule ist ein ausreichendes Kriterium. Es wird wiederholt davon berichtet, dass Wohnorte dichter an Schulen eines anderen Schulverbundes liegen, als an der ihnen zugeteilten Schule.

Lassen Sie den Besuch der Vorschulklasse als Kriterium gelten, denn es ist pädagogisch sinnvoll, dass Kinder die bereits die Vorschule besuchen dort auch in die erste Klasse eingeschult werden. Sie haben sich bereits an die spezifischen schulischen Gegebenheiten, Mitschüler und Lehrer dieser Schule gewöhnt.

Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung zu diesem Thema mit! Geben Sie unsere Argumente weiter und informieren Sie uns, wer für die notwendigen Entscheidungen zuständig ist, damit wir uns an ihn wenden können, bzw. entscheiden Sie entsprechend.
Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Der Elternrat der Schule Fahrenkrön

Portrait von Marita Meyer-Kainer
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wohlrab,
sehr geehrte Mitglieder des Elternrates der Schule Fahrenkrön,

für Ihre E-Mail bedanke ich mich zunächst recht herzlich. Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie sich für eine Stärkung der Geschwisterregelung einsetzen. Dennoch ist es derzeit nicht vorgesehen, dass der Besuch einer Schule durch ein Geschwisterkind bereits eine Anerkennung als Härtefall und damit die Gewährleistung der obersten Priorität rechtfertigt. Es ist vielmehr so, dass grundsätzlich versucht werden soll, die Erstwünsche zu berücksichtigen. Ist dies aus schulorganisatorischen Gründen nicht möglich, wird geschaut, ob ein Härtefall vorliegt. Ist dies nicht der Fall, werden die Zweit- und Drittwünsche berücksichtigt. Da kann es durchaus vorkommen, dass Geschwisterkinder nicht immer die gleiche Grundschule besuchen. Für die Entscheidung der Schulverwaltung ist vor allem die Länge des Schulweges ein wichtiges Kriterium. Sind die Schulwege zweier Schüler, die eine Grundschule bevorzugen, jedoch annähernd gleich lang, findet der Schulbesuch der Geschwisterkinder als weiteres Kriterium durchaus Beachtung und kann ausschlaggebend sein.

Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie im Einzelfall mit dieser Regelung nicht immer einverstanden sind. Dennoch denke ich, dass die Vorteile der Anmeldeverbünde deutlich überwiegen. Früher waren die Wahlmöglichkeiten viel eingeschränkter. Jedem Schüler wurde eine Grundschule zugeordnet. Für eine anderweitige Einschulung musste erst ein Antrag gestellt werden. Heute besteht dagegen die Möglichkeit, eine Grundschule aus dem Verbund gezielt wählen und Zweit- bzw. Drittwünsche angeben zu können. Da die Grundschulen zunehmend auch eigene Profile entwickeln, ist diese Wahlmöglichkeit sinnvoll. Zudem können Schulstandorte besser erhalten und damit auch die Vielfalt der Angebote gesichert werden.

Sollte es in einem konkreten Fall aus Ihrer Sicht zu einer fehlerhaften Entscheidung gekommen sein, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir diesen Fall einmal schildern können. Dann wäre es für mich sehr viel einfacher, konkret nachzufassen, insbesondere dann, wenn der Schulweg deutlich zu lang ist. Grundsätzlich würde ich Ihnen immer empfehlen, bei der Stelle nachzufragen, die Ihnen die Entscheidung mitgeteilt hat. Um eine Vorstellung zu haben, würde es mich auch interessieren, in wie vielen Fällen an der Schule Fahrenkrön Geschwisterkinder getrennt wurden oder ein Schulwechsel nach der Vorschule erfolgte.Wenn Sie dazu Zahlen haben, wäre das auch für meine politische Arbeit sehr hilfreich.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen einwenig weitergeholfen zu haben > und verbleibe für heute

mit freundlichen Grüßen

Marita Meyer-Kainer MdHB

Tel.: 650 620 34
Abgeordnetenbuero@gmx.net