Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften in Hessen vergeben und die Antragsstellenden informiert? Ist ein halbes Jahr nach Eingang üblich?
Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Sta Frankfurt in Hessen vergeben (zudem davor durch Polizei) & die Antragsstellenden (mitten in Vertragsverletzungsverfahren gg. die BRD nach JI-Richtlinie) darüber informiert?
Ist ein halbes Jahr nach Weiterleitung des Strafantrags üblich?
Wie schnell werden zudem nach Eingang eines Untätigkeitsantrags auf gerichtliche Entscheidung im Bereich der Strafrechtspflege nach EGGVG Aktenzeichen am OLG Frankfurt/Main vergeben. Sind 10 Monate üblich oder eher nicht?
Am 12.5.25 hatte ich eine ähnliche, bis heute aktuelle und offene Frage bereits dem rechtspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion gestellt, aber keine Reaktion erhalten: https://tinyurl.com/4zwf58mp
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion hat auf Anfrage vom Oktober reagiert, wolle sich erst im Justizministerium erkundigen: https://tinyurl.com/4thc8w9k
Asking for a very good friend, der sich an Petitionsausschuss bzw. EU-Organe zu melden erwägt.

