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Marie-Luise Dött
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Frage von Andreas L. •

Frage an Marie-Luise Dött von Andreas L. bezüglich Finanzen

Betr.: Die steuerrechtliche Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern

Sehr geehrte Frau Dött,

Danke für Ihre Antwort und die ausführliche Darstellung des Standpunktes Ihrer Partei.

Meine Meinung zu dem Thema ist anders. Und ich denke, dass auch die Meinung in der deutschen Gesellschaft inzwischen mehrheitlich anders ist.

Denn es geht ja nicht darum, die Situation von Ehepaaren und Familien zu verschlechtern, sondern darum, eine wirklich große Ungerechtigkeit zu beenden gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren, die ein Leben lang für einander Verantwortung übernehmen wollen.

Zudem hat das Bundesverfassungsgericht unlängst festgestellt, dass es nicht dem Grundgesetz widerspräche, die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe anzugleichen.

Um eine Frage zu formulieren:
Sind Sie sich bewusst, dass die Unionsparteien bei diesem Thema krampfhaft den Standpunkt einer Minderheit durchsetzen und den Mehrheitswillen blockieren?
Denn alle anderen Parteien im Deutschen Bundestag sind in dieser Frage zu einer Gesetzesänderung bereit.

Und eine persönliche Frage:
Wenn sie mal wirklich nachdenken... empfänden Sie es nicht als sehr ungerecht, wenn sie beim Tod Ihres langjährigen Lebenspartners Ihr gemeinsam erarbeitetes Haus verkaufen müssten, weil sie die Erbschaftssteuer nicht bezahlen können?

Freundliche Grüße
A. Landgraf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Landgraf,

meiner Meinung nach ist die Bevorzugung der Ehe ist mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vereinbar. Und dies haben auch die Richter des Bundesfinanzhofs einstimmig in einem am 16. August 2007 in München veröffentlichten Urteil so gesehen (Az: II R 56/05).

Meine persönliche Meinung ist, dass die Ehe zwischen Mann und Frau die richtige (aus christlicher Sicht: gottgewollte) Form des Zusammenlebens ist. Auf der staatlichen Ebene sind Ehe und Familie in Deutschland aber nicht deshalb privilegiert, weil christliche Überzeugung dies fordert. Vielmehr bilden sie den Ort, an dem Kinder geboren und aufgezogen werden. Nur wo Eltern Kinder bekommen und sie zu verantwortungsbewussten Menschen erziehen, kann ein Gemeinwesen dauerhaft funktionieren. Daher ist es nur folgerichtig, dass der Staat die Familien um seiner eigenen Zukunft willen fördert - unter anderem durch Privilegien bei der Erbschaftssteuer.

Davon abgesehen bin ich natürlich gegen eine Diskriminierung der Homosexuellen und für Toleranz und Akzeptanz. Aber: Es ist noch keine Diskriminierung, Homosexuelle und Familien nicht gleich zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött, MdB