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Marie-Luise Dött
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Frage von Tim L. •

Frage an Marie-Luise Dött von Tim L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Dött,

ich frage Sie in Ihrer Funktion als Umweltpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion. Und zwar geht es um die Einspeisekonditionen für Biogasanlagen. Sind Biogasanlagen - welche wie alle Gaskraftwerke nicht nur Grundlastfähig sein dürften, sondern auch "schnell regelbar" dazu verpflichtet genau dann besonders viel Strom zu produzieren, wenn im Netz sich eine "Lücke" auftut? Also wenn entweder viele (nicht regelbaren erneuerbaren Energien) Produzenten ausfallen, oder wenn es zu Nachfragespitzen, oder einer Kombination aus beidem entsteht?

Und wenn dies -wie ich vermute- nicht der Fall ist, wie stehen Sie dazu? Denn dann sorgt das EEG ja nicht dazu das die einzige, neben Speicherwasserkraftwerken, regelbare erneuerbare Energie entgegen Ihrem technischen Potential nicht zur Netzstabilität beiträgt.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Tim Leuther

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leuther,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 11. Juni 2012.
Grundsätzlich erhalten Biogasanlagen eine Vergütung aus dem EEG. Diese ist unabhängig vom Zeitpunkt des Einspeisens des Stroms.
Mit dem wachsenden Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion wird es zunehmend wichtiger, dass Anlagen bedarfsgerecht einspeisen. Hier haben Biogasanlagen, wie Sie richtig darstellen, gegenüber Wind- oder PV-Anlagen einen Vorteil, weil sie mittels eines Gasspeichers Strom dann erzeugen und einspeisen können, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Damit können Biogasanlagen dazu beitragen, Lastspitzen auszugleichen.
Um Betreiber von Biogasanlagen zu motivieren, ihre Anlagen stärker lastabhängig zu fahren, haben wir mit der seit 1. Januar 2012 geltenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechende Anreize geschaffen.
So können seit dem 1. Januar 2012 alle Anlagenbetreiber von Erneuerbaren Energien ihren Strom selbst vermarkten. Hierfür verzichten die Betreiber auf ihren festen Vergütungsanspruch nach dem EEG und vermarkten ihren Strom stattdessen selbst, sei es durch Lieferverträge oder an der Strombörse.
Neben dem Verkaufserlös erhält der Betreiber eine Marktprämie. Sie ergibt sich als Differenz zwischen der jeweiligen EEG-Einspeisevergütung und dem durchschnittlichen Börsenstrompreis. Im Vergleich zur EEG-Festvergütung wird der Betreiber also nicht schlechter gestellt. Wenn er Preise erzielt, die über dem durchschnittlichen Börsenpreis liegen, kann er mit dem Marktprämienmodell zusätzliche Erlöse erzielen. Mit der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell werden alle Erneuerbaren Energien an den Strommarkt herangeführt und übernehmen Schritt für Schritt Verantwortung für die Stromversorgung in Deutschland. Auf diese Weise wird erstmalig ein Anreiz geschaffen, Erneuerbare-Energien-Anlagen nachfrageorientiert zu betreiben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um sie intelligent mit Speichern, zeitlich verschiebbarer Stromnachfrage
(z. B. von Kühlhäusern) oder Gaskraftwerken zu einem virtuellen Kraftwerk zu vernetzen. So lässt sich die fluktuierende Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik besser ausgleichen und ins System integrieren. Ab 2014 ist die Marktprämie für neue Biogasanlagen ab 750 kW verbindlich.
Zusätzlich zur Marktprämie wird die bedarfsgerechte Stromerzeugung aus Biogas mit einer Flexibilitätsprämie angereizt. Hiermit werden Investitionen in größere Generatoren und Gasspeicher ermöglicht, die nötig sind, um die Stromerzeugung aus Biomasse entsprechend der Nachfrage zeitlich um bis zu 12 Stunden zu verschieben. Eine bedarfsgerechte Stromproduktion aus Biogas ermöglicht die Nutzung größerer Mengen an fluktuierendem Wind- und PV-Strom, da Nachfrage- bzw. Erzeugungsspitzen gepuffert werden können. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien und zur Entlastung des Stromnetzes. Wann die flexiblen Kraftwerkskapazitäten genutzt werden, bestimmt sich entsprechend der Nachfrage nach den Marktpreisen.
Die Wirkungen der Marktprämie und der Flexibilitätsprämie werden derzeit vom Bundesumweltministerium überprüft.

Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött