Die Regelungen zum Familienzuschlag im Beamtenrecht basieren auf dem sogenannten Alimentationsprinzip: Der Staat verpflichtet sich, seinen Beamten eine amtsangemessene Versorgung zu gewähren – dazu zählt auch eine Unterstützung, wenn sie verheiratet sind oder Kinder haben.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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