Wie stehen Sie zur Regenbogenflagge an staatlichen Gebäuden?
Bundeskanzler Merz hat den Bundestag mit (k)einem Zirkus verglichen, als es um die Regenbogenbeflaggung auf dem Reichstag ging.
Wie stehen Sie dazu, dass eine Flagge, die weder das eigene Land noch ein Gastland noch eine Gebietskörperschaft wie Landkreis oder Kommune symbolisiert, an staatlichen Gebäuden wie Rathäsuern, Behörden und Schulen gehisst wird?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zur Beflaggung staatlicher Gebäude mit der sogenannten Regenbogenflagge.
Für mich steht fest: Staatliche Gebäude repräsentieren in erster Linie unseren Staat und seine Institutionen. Sie sollen ein Ort der Einheit sein – für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Herkunft, Religion oder persönlicher Lebensweise. Deshalb sollte an diesen Gebäuden grundsätzlich nur die offizielle Hoheitsbeflaggung geführt werden, also die Bundes-, Landes- oder Kommunalflagge.
Selbstverständlich setze auch ich mich für Respekt, Toleranz und die Gleichwertigkeit aller Menschen ein. Diese Werte sind fest im Grundgesetz verankert und brauchen keine zusätzlichen politischen oder symbolischen Zeichen an staatlichen Gebäuden, um ernst genommen zu werden. Entscheidend ist, dass sie im Alltag gelebt und durch gute Politik verwirklicht werden.

