
(...) sind diese Bankinterna - die zu veröffentlichen im Ermessen der Banken liegt. Alle Einkünfte der Abgeordneten werden entsprechend der in Kraft getretenen Neuregelung (zur Veröffentlichung von Nebentätigkeit, Juli 2007) von der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Internet jeweils am Ende der Abgeordneten-Biografien (siehe unter http://www.bundestag.de/mdb/bio/B/index.html ) veröffentlicht. Dazu zählen Angaben zur beruflichen Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. (...)