Ob und in welchem Umfang dazu auch eine Koppelung des Rentenalters gehören wird, vermag ich derzeit nicht zu sagen.
Ich glaube nicht, dass wir uns daran ein Vorbild nehmen müssen, wenn andere erst aufholen.
Wie bereits veröffentlicht, ist mit den Gewerkschaften verabredet, die gegebenenfalls erforderliche Anpassung aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG in den nächsten Monaten abzuschließen und notwendige Anpassungen dem Landtag vorzulegen.
Daher ist in einem ersten Schritt mit einer Besoldungserhöhung von 3,36 Prozent schon eine Anpassung der Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 erfolgt, die schon bei den Beamtinnen und Beamten angekommen ist.
Die Besoldungsanpassung aufgrund von Tarifvertragsumsetzung ist im Juli durch den Landtag rückwirkend zum 1.4.2026 beschlossen worden.

