Antwort 28.07.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Das Gesetzgebungsverfahren wird im Herbst 2026 in den Landtag kommen. Der Gesetzesbeschluss ist für Ende des Jahres zu erwarten.

Das Gesetzgebungsverfahren wird im Herbst 2026 in den Landtag kommen. Der Gesetzesbeschluss ist für Ende des Jahres zu erwarten.
Der Vergleich der Alimentation mit anderen Bundesländern hat übrigens im Kern keinen Bezug zum Verfassungsgerichtsurteil.
Soweit sich weiterer Korrekturbedarf noch nach weiteren Berechnungen ergibt, werden wir dem Landtag dazu Vorschläge machen.
Ob und in welchem Umfang dazu auch eine Koppelung des Rentenalters gehören wird, vermag ich derzeit nicht zu sagen.
Ich glaube nicht, dass wir uns daran ein Vorbild nehmen müssen, wenn andere erst aufholen.