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Marcus Optendrenk
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Frage von Klaus S. •

Ist bei Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses ö.D. eine der Coronazulage entsprechende Zulagenregelung Ihrer Meinung nach für die Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebenen notwendig?

Sehr geehrter Herr Optendrenk,
die Komponente "Coronazulage" soll wahrscheinlich auf die aktiven Beamten übertragen werden, nicht jedoch auf die Versorgungsempfänger bzw. deren Hinterbliebenen, da dies nicht möglich ist. Dies scheint für diesen Personenkreis - insbesondere die Kolleg:innen des mittleren Dienstes und der unteren Gehaltsgruppen des gehobenen Dienstes - nicht wertschätzend. Z.B. der kommunale Dienst: Gerade diese Mitarbeiter:innen waren in den 70iger Jahren vor der kommunalen Gebietsreform in ihren bisherigen Gemeinden und Ämtern die tragenden Säulen des Verwaltungshandelns und haben anschließend maßgeblich bei Neubildung der größeren Kommunen einen Großteil der Arbeit geleistet: es galt am 1. Januar 1970 eine funktionierende Verwaltung zu improvisieren sowie anschließend die Strukturen neu zu gestalten, auf denen die Kommunalverwaltungen. Die Vorenthaltung eines finanziellen Ausgleichs bis zur linearen Erhöhung erscheint vor diesem Hintergrund ungerecht. Wie stehen Sie?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

ich danke für die Frage, die natürlich berechtigt ist. Zweifellos hat die jetzt im Ruhestand befindliche Generation ganz Wesentliches beigetragen zum Aufbau unseres Staates, zu seiner Modernisierung und zu einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Deshalb verdienen Sie alle auch nicht nur rhetorische Wertschätzung. Das zuletzt erzielte Tarifergebnis, an dessen Zustandekommen ich nicht beteiligt war, hat mich ehrlich gesagt auch überrascht. Denn so richtig es ist, dass die aktiven Bediensteten bei den immer noch aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie eine besondere finanzielle Anerkennung erhalten, so sehr hat es mich überrascht, dass die lineare Erhöhung der Bezüge erst für den 1.12.22 vorgesehen ist. Aber das haben die Tarifparteien so verhandelt und abgeschlossen. Bei einer auch in NRW zu erwartenden 1:1-Übertragung dieses Tarifergebnisses ist allerdings noch unklar, wie die Corona-Sonderzahlung einbezogen wird. Denn sie vergütet zumindest teilweise "Mehrbelastungen" des aktiven Personals. Ich setze mich seit Jahren dafür ein, dass wir auch auf der Gehalts- und Besoldungsseite einen attraktiven öffentlichen Dienst brauchen - denn das ist im Wettbewerb um die guten Köpfe ein wichtiges Argument. Auch der Umgang mit denjenigen, die in der Vergangenheit für unsere Gesellschaft "den Kopf hingehalten haben", gehört dazu. In welcher Weise uns dies im Zusammenhang mit dem insofern eher kuriosen Tarifabschluss gelingt, weiß ich noch nicht. Hier müssen wir als Abgeordnete auch die Vorschläge der Landesregierung zunächst abwarten. Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Adventszeit und grüße Sie herzlich.

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