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Marcus Optendrenk
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Frage von Steffen S. •

Rechnen Sie nach dem neuen Besoldungsgesetz erneut mit massenhaften Widersprüchen – oder ist Ihr Ziel ein mit den Verbänden abgestimmtes, dauerhaft rechtssicheres Gesetz, das Rechtsfrieden schafft?

In Ihrer Antwort vom 28.08.2026 bezeichnen Sie die Umstellung auf das Median-Äquivalenzeinkommen als „komplett neu“ und „sehr aufwändig“. Das BVerfG begründet diese Fortentwicklung jedoch ausdrücklich mit besserer Datenverfügbarkeit, Praktikabilität und erheblich geringerem Ermittlungsaufwand gegenüber der bisherigen kleinteiligen Grundsicherungsprüfung. Zugleich hat NRW das Besoldungssystem stark ausdifferenziert, etwa durch Mietstufen beim Familienzuschlag sowie 2024 durch Partnereinkommen, Ergänzungszuschlag und jährliches Antragserfordernis. Die kommunalen Spitzenverbände bezeichneten letztere Regelung als „hochgradig komplex sowie verwaltungsaufwändig“. 2025 wurden laut DBB NRW über 100.000 Besoldungswidersprüche eingelegt. Vor diesem Hintergrund interessiert mich, ob die Reform bewusst auf Vereinfachung und einen ausreichenden verfassungsrechtlichen Sicherheitsabstand zielt und ob die Verbände sie am Ende tatsächlich als tragfähige Grundlage für Rechtsfrieden mittragen sollen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

die zweite Stufe der Anpassung der Alimentation an die Vorgaben des BVerfG befindet sich derzeit in der Verbändebeteiligung. Dieses Verfahren ist bei allen Landesgesetzen vorgesehen, um frühzeitig die Interessen und die Argumente der zu beteiligenden Verbände mit abwägen zu können.

Auch im Beratungsverfahren des Landtages werden die Gewerkschaften wieder befragt und einbezogen. Ziel ist es, eine ordentliche Umsetzung des Urteils in NRW zu gewährleisten, wobei auch die mehr als 1:1-Umsetzung (3,36 Prozent zum 1.4.2026) bereits ein Baustein dieser Umsetzung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Optendrenk

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