Rechnen Sie nach dem neuen Besoldungsgesetz erneut mit massenhaften Widersprüchen – oder ist Ihr Ziel ein mit den Verbänden abgestimmtes, dauerhaft rechtssicheres Gesetz, das Rechtsfrieden schafft?
In Ihrer Antwort vom 28.08.2026 bezeichnen Sie die Umstellung auf das Median-Äquivalenzeinkommen als „komplett neu“ und „sehr aufwändig“. Das BVerfG begründet diese Fortentwicklung jedoch ausdrücklich mit besserer Datenverfügbarkeit, Praktikabilität und erheblich geringerem Ermittlungsaufwand gegenüber der bisherigen kleinteiligen Grundsicherungsprüfung. Zugleich hat NRW das Besoldungssystem stark ausdifferenziert, etwa durch Mietstufen beim Familienzuschlag sowie 2024 durch Partnereinkommen, Ergänzungszuschlag und jährliches Antragserfordernis. Die kommunalen Spitzenverbände bezeichneten letztere Regelung als „hochgradig komplex sowie verwaltungsaufwändig“. 2025 wurden laut DBB NRW über 100.000 Besoldungswidersprüche eingelegt. Vor diesem Hintergrund interessiert mich, ob die Reform bewusst auf Vereinfachung und einen ausreichenden verfassungsrechtlichen Sicherheitsabstand zielt und ob die Verbände sie am Ende tatsächlich als tragfähige Grundlage für Rechtsfrieden mittragen sollen.

