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Marcus Optendrenk
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Frage von Ingo S. •

Frage zum 1. Beförderungsamt Sek.1: Was geschieht mit denjenigen, die eine Revision durchgeführt haben, nach Bestenauslese ein Beförderungsamt auf A13 erhalten haben und beförderungswürdige Aufgaben übernehmen?

Sehr geehrter Herr Dr. Optendrenk!

Ich habe eine Frage zur zukünftigen Besoldung der Lehrkräfte Sekundarstufe 1, zum Beispiel an einer Gesamtschule.

Früher A12 als Eingangsamt, ab 1.8.26 für alle A13.

Was geschieht mit denjenigen, die eine Revision durchgeführt haben, nach Bestenauslese ein Beförderungsamt auf A13 erhalten haben und beförderungswürdige Aufgaben übernehmen? Der Besoldungsabstand zu nichtbeförderten ist quasi weg. Meine Kolleginnen und Kollegen im 1. Beförderungsamt der Sekundarstufen 2 ( zum Beispiel an der Gesamtschule) bleiben bei A14. Dort gibt es keinerlei Probleme. Nun machen die Sek1 -Beförderten die zusätzliche Mehrarbeit ohne monetären Ausgleich und ohne jegliche Entlastungsstunde.

Meine Beförderungsurkunde " Lehrer A13" ist nun eigentlich aktuell nichts mehr wert. Wie wird in Zukunft konkret damit umgegangen?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland!

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

die von Ihnen aufgeworfene Frage wird in den nächsten Monaten im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens im Landtag beraten werden. Dieser Beratung kann und möchte ich nicht vorgreifen. Das Land hat sich 2022 entschieden, die Attraktivität der Lehrertätigkeit an Grundschulen durch eine schrittweise Umstellung der Eingangsbesoldung auf A 13 zu erhöhen. Daraus leiten sich in einem gewissen Umfang Anpassungsbedarfe an, allerdings kann ich von meiner Seite keine abschließenden Hinweise darauf geben, ob und in welchem Umfang über die zwingenden rechtlichen Anpassungen hinaus der Gesetzgeber weitere Änderungen vornehmen wird. Dies bleibt insoweit abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Marcus Optendrenk 

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