Welche Stellungnahme zur Anpassung der Besoldung der Landesbeamten in 2026 ist zutreffend ?Die der Landesregierung oder die der GdP?
Sehr geehrter Herr B.,
die Landesregierung hat den Entwurf des Besoldungsgesetzes in die Verbändebeteiligung gegeben und wird nach Abschluss der Beteiligung den Gesetzentwurf veröffentlichen und im Parlament einbringen.
Den zu beteiligenden Verbänden haben wir einen Entwurf zugesendet, aus dem sich ergibt, dass wir zur Sicherstellung der 100-Euro-Mindesterhöhung der Besoldung linear 3,36 Prozent ab dem 1.4.2026 vorschlagen. Für die der Erhöhung unterliegenden Zulagen bleibt es aber bei den 2,8 Prozent wie im Tarifvertrag.
Die weiteren Umsetzungsschritte des Tarifvertrages erfolgen mit den Prozentzahlen, die auch im Tarifvertrag vorgesehen sind. Dies ist der vorgeschlagene Stand. Der Landtag kann als Gesetzgeber aber selbstverständlich auch noch abweichende Regelungen treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Optendrenk

