Marcus Jensen FDP Spitzenkandidat Neukölln
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Frage von Julia T. •

Frage an Marcus Jensen von Julia T. bezüglich Soziale Sicherung

Als Wählerin in Ihrem Wahlkreis habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 6.März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
(1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der schnell wieder verfügbar sein muss?
(2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
(3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?

Marcus Jensen FDP Spitzenkandidat Neukölln
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Jensen zum Thema Familiennachzug.
Er bat mich Ihnen zu antworten.

1. Wir Freie Demokraten halten das Menschenrecht auf Asyl für nicht verhandelbar. Wir lehnen deshalb auch jede Form von festgelegten Obergrenzen bei der Gewährung von Asyl klar ab. Eine solche Obergrenze würde dem Grundgesetz widersprechen. Effektive Mechanismen zur Entscheidung über die Schutzbedürftigkeit müssen weiterentwickelt werden. Wenn die Notwendigkeit besteht und alles im Rahmen der Gesetze eingehalten wird, können Familiennachzüge durchführen. Natürlich ist Familiennachzug ein wichtiger Baustein für Integration. 2. Die FDP unterstützt die Rechtslage für Flüchtlinge. Nach §23 des Aufenthaltsgesetzes kann jedes Bundesland aus humanitären Gründen anordnen, dass bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird (§ 23 Abs. 1 S. 2 AufenthG). Wer so etwas abgibt, erklärt, dass er Kosten der Anreise und Lebensunterhalt in Deutschland übernimmt sofern Nachgezogene dies nicht alleine tragen können. Der öffentlichen Hand entstehen somit keine zusätzlichen Kosten durch die Aufnahme von Flüchtlingen. Das Integrationsgesetz vom 31.Juli 2016  schafft diesbezüglich noch mehr Rechtssicherheit, in dem die Dauer der Verpflichtungserklärung auf 5 Jahre festgesetzt wurde. Diese Grundlage unterstützen wir. 3. Jede neue staatliche Initiative bedarf der intensiven Prüfung auf Wirkung und Notwendigkeit in den entsprechenden Gremien im parlamentarischen, politischen Entscheidungsprozess.

Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen beantworten konnten. In unserem
Wahlprogramm finden Sie unter https://www.fdp-berlin.de/wahlen/wahlprogramm/ weitere inhaltliche Standpunkte.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Metzner
Leiter der Landesgeschäftsstelle
Pressesprecher
FDP Landesverband Berlin