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Marco Mohrmann
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Frage von Birgit H. •

Warum wurde das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nicht zeitnah umgesetzt, warum müssen die Tiere noch weitere 12 Jahre leiden?

Warum haben Sie nach dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Milchkühe und Mastrinder im Jahr 2016 den Bäuerinnen und Bauern nicht umgehend starke finanzielle Hilfen (keine Almosen) für Stallumbauten und Weideeinzäunungen angeboten, um das Verbot zeitnah umsetzen zu können? Wie konnten Sie beschließen, die leidenden Tiere, die Bäuerinnen und Bauern und die vielen Verbraucher*innen, die nicht wollen, dass die Tiere für ihre Nahrungsmittel leiden müssen noch für 12 weitere Jahre im Stich zu lassen?"

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Lassen Sie mich vor dem Inhaltlichen erläutern, dass dieses Thema bislang nicht im Niedersächsischen Landtag in dieser Legislaturperiode aufgerufen wurde, daher war ich an keinerlei Beschlüssen hierzu beteiligt. Nach meiner Kenntnis hat der Bundesrat in seiner 944. Sitzung am 22.4.16 beschlossen, eine Entschließung zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern zu fassen (BR Drucks. 187/16) und hält hierbei ein gesetzliches Verbot mit Übergangsfrist von zwölf Jahren für erforderlich und angemessen. Die in Rede stehende "ganzjährige Anbindehaltung" von Rindern wird dabei mit einer dauerhaften Anbindung gleichgesetzt. Dieser Beschluss des Bundesrates ist noch nicht in geltendes Recht umgesetzt worden. Begründet wird dieses seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit der Sorge um eine weitere Beschleunigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft durch eine erhebliche Belastung kleinerer und mittelständischer (Nebenerwerbs-)betriebe. Gleichzeitig ist es allerdings entgegen der Intention Ihrer Frage sehr wohl so, dass diese Umbauten über das sogenannte Agrarinvestitionsprogramm (AFP) gefördert und auch mit sogenannten Zusatzpunkten versehen werden, um im "Förderranking" weiter nach oben zu rutschen. Daher scheinen es nicht nur finanzielle Hemmnisse zu sein, die die Familien von diesen Umbauten abhalten. Hinzuweisen bleibt mir noch darauf, dass die Anbindehaltung von Rindern in meinem Wahlkreis so gut wie gar nicht mehr praktiziert wird. Zudem wurden in Niedersachsen konkrete tierschutzfachliche Anforderungen formuliert. Die Anbindehaltung von Rindern ist v.a. in Bundesländern mit kleinbäuerlicher Struktur zu finden, vor allem in Bayern, wo man sie teilweise insbesondere in alpinen Regionen als zum kulturellen Erbe zugehörig ansieht. Allerdings nimmt die Zahl der Anbindehaltungen stark ab, wie meine Recherchen ergeben haben.

Freundliche Grüße von Marco Mohrmann       

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