Tatsächlich gibt es Hinweise, dass einige Bundesländer ähnliche oder identische Beihilfe-App-Lösungen nutzen. Beispielsweise verwendet Niedersachsen eine App, die in leicht abgewandelter Form bereits von Beihilfestellen anderer Bundesländer eingesetzt wird, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin. Diese gemeinsame Nutzung deutet darauf hin, dass die Entwicklungskosten durch die Mehrfachverwendung einer bestehenden Lösung reduziert wurden. Zur Ermittlung der exakten Höhe der Entwicklungskosten der jeweiligen Beihilfe-Apps der einzelnen Bundesländer ist es empfehlenswert, sich direkt an die zuständigen Ministerien oder Beihilfestellen der Bundesländer zu wenden.