Warum erfolgt keine Strafverfolgung bei Fahrten mit Traktoren zwecks Demonstration. Lt. Gesetz sind nur wenige ehrenamtliche Fahrten mit steuerfreien grünen Kennzeichen erlaubt.

Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Bei Demonstrationen, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Hintergrund haben, ist die Teilnahme mit einem Traktor mit grünem Kennzeichen rechtens. Wenn eine Demonstration dagegen keinen land- oder forstwirtschaftlichen Hintergrund hat, ist hingegen ein steuerpflichtiges, schwarzes Kennzeichen notwendig.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB