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Marco Buschmann
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Frage von Sana I. •

Warum darf die Justiz nicht mit Uniform deutsche Bahn fahren? Das wäre mal ein Punkt was jeden Justizvollzugsbeamter interessieren würde.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau I. 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich gilt: Ein Beamter hat das Recht und zugleich die Pflicht, die Dienstkleidung während der Dienstzeit zu tragen. Gemäß 3. 4 der Bestimmungen über die Dienstkleidung im Justizwachdienst des Bundes "darf nur im Dienst und auf dem Weg zum oder vom Dienst getragen werden." Sofern die Deutsche Bahn Transportmittel "zum oder vom Dienst" sein sollte, spricht somit nichts dagegen, die entsprechende Uniform auch in einem Zug der Deutschen Bahn zu tragen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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