Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat Dozentinnen an Musikschulen als scheinselbständig eingestuft. Werden die betroffenen Dozentinnen an den Musikschulen in Berlin jetzt fest angestellt?
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ja, das Land Berlin verfolgt ausdrücklich das Ziel, die bislang auf Honorarbasis tätigen Dozentinnen und Dozenten an den öffentlichen Musikschulen schrittweise in feste Beschäftigungsverhältnisse zu überführen. Hintergrund ist unter anderem das Urteil des Bundessozialgerichts zur Scheinselbstständigkeit, das die bestehende Praxis rechtlich nicht mehr tragfähig erscheinen lässt.
Im Landeshaushalt für die Jahre 2026 und 2027 sind hierfür jeweils mindestens vier Millionen Euro vorgesehen. Damit kann im ersten Schritt etwa ein Viertel der Musikschullehrkräfte fest angestellt werden. Dies ist ein wichtiger Einstieg in den notwendigen Strukturwandel.
Aus Sicht der SPD ist jedoch klar: Dabei darf es nicht bleiben. Auch meine Kollegin, die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Melanie Kühnemann-Grunow, hat deutlich gemacht, dass mit dem nächsten Doppelhaushalt die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um auch die übrigen Lehrkräfte anzustellen. Eine dauerhafte Fortsetzung von Honorarverträgen wäre für die Betroffenen sozial und rechtlich nicht länger zumutbar.
Derzeit gilt allerdings noch eine befristete Übergangsregelung bis zum Ende dieses Jahres. Diese ermöglicht es den Musikschulen, Lehrkräfte vorübergehend weiter auf Honorarbasis zu beschäftigen, ohne dass unmittelbar Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung zur Sozialversicherungspflicht erfolgen. Ob und in welcher Form dieses Moratorium verlängert wird, ist derzeit in der Diskussion.
Unser politisches Ziel bleibt jedoch eindeutig: Gute musikalische Bildung braucht gute und sichere Arbeitsbedingungen. Dafür setzen wir uns als SPD weiter ein.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Hopp

