Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag zur Änderung des Waffengesetzes – Aufnahme von Nachtzieltechnik eingebracht. Wie ist hier der Stand und ihre Position?
Sehr geehrter Herr Henrichsmann,
können Sie mir bitte mitteilen, wie der aktuelle Stand der Drucksache 21/893 ist?
Zudem würde mich interessieren, wie Ihre persönliche Position sowie die Haltung der CDU/CSU-Fraktion hierzu aussieht.
Gibt es bereits einen zeitlichen Ablauf, ab wann mit einer Änderung gerechnet werden kann?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass das derzeit geltende Waffenrecht umfassend novelliert werden soll. Der Evaluationsprozess des Gesetzes ist aktuell in vollem Gange; die entsprechenden Experten und Fachverbände wurden mit einer Frist zum 6. Oktober 2025 dazu aufgefordert ihre Stellungnahmen beim Bundesinnenministerium einzureichen.
Diese Stellungnahmen sollen einen besseren Überblick über die Anwendung des Waffenrechts in der Praxis ermöglichen und gleichzeitig Anregungen zu Prüfungs- oder Änderungsbedürfnissen offenlegen. Voraussichtlich wird der erste Evaluationsbericht Anfang/Frühjahr 2026 vorliegen.
Die Gesetzesinitiative hinsichtlich der Nachtzieltechnik entspringt ursprünglich dem Bundesland Hessen. Sie ist aber derzeit ebenfalls Gegenstand der Gesetzesnovellierung.
Ich persönlich halte die derzeitigen Regelungen zu den Vorsatzgeräten nicht für ideal halte. Auch aus der Jägerschaft und seitens des Deutschen Jagdverbandes erreichen mich grundsätzlich positive Rückmeldungen zum Vorstoß Hessens. Dennoch kann ich zum jetzigen Zeitpunkt den laufenden Beratungen nicht vorweggreifen, wofür ich um Verständnis bitte.
Sollte Sie darüber hinaus Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie mich auch jederzeit unter marc.henrichmann@bundestag.de erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Henrichmann

