Frage von Helene O. • 27.08.2025

Antwort ausstehend von Marc Bernhard AfD
Die aus unserer jetzigen Sicht einzige Möglichkeit wäre, eine verpflichtende Wohnflächenberechnung im Kaufrecht gesetzlich vorzuschreiben.
Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste Instanz, bei der Bürger ihre Rechte gegenüber dem Staat durchsetzen können.
Die Müllentsorgung fällt in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Entsorgungsbetriebe.
Die AfD-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe teilt Ihre Bedenken. Sie hat gegen den Antrag der Stadtverwaltung, die Verkaufsstände abzubauen, gestimmt.