Marc Bernhard
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Frage von Tilman K. •

Aus welchen Gründen beschränkt die AfD ihren Ihren Antrag Bt. Drs. 21/3301 v. 16.12.2025 unter Kap. III v.a. Nr 17, 20 u. Kap. IV Nr 8 auf gemeinnützige Organisationen?

Auch nicht gemeinnützige Organisationen können für "politisch genehmes" Verhalten (im Sinne des Tenors der einschlägigen Anfrage wie o.g.) staatliche Mittel bekommen haben, die die betroffenen Organisationen annahmen, obwohl dies in Konflikte mit ihren Satzungszielen und -ausschließlichkeiten hat führen können oder führte.

Trifft dies alles ggf. (!) sogar

-- mehr Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und

-- weniger Organisationen, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind

zu ?

Antwort ausstehend von Marc Bernhard AfD
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