Frage von Helene O. • 27.08.2025

Antwort ausstehend von Marc Bernhard AfD
Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste Instanz, bei der Bürger ihre Rechte gegenüber dem Staat durchsetzen können.
Die Müllentsorgung fällt in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Entsorgungsbetriebe.
Die AfD-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe teilt Ihre Bedenken. Sie hat gegen den Antrag der Stadtverwaltung, die Verkaufsstände abzubauen, gestimmt.
Die persönliche Lebensgestaltung ist Privatsache und steht in keinem Widerspruch zur politischen Arbeit von Frau Weidel, die sich konsequent für die Ziele der Partei einsetzt